Wie lange hast du Zeit, um deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben?
Ich erinnere mich noch gut an den Tag, als ich nach einer Erkältung wieder ins Büro kam und mein Chef mich direkt fragte: „Wo ist deine Krankschreibung?“ – Mein Gesicht? Panik. Ich hatte sie zwar, aber nicht fristgerecht abgegeben. Zum Glück ging alles gut, aber da wurde mir klar: Wann genau muss die AU eigentlich beim Arbeitgeber sein?
Lass uns das klären – damit du beim nächsten Krankheitsfall auf der sicheren Seite bist.
1. Wann musst du deinen Arbeitgeber über die Krankheit informieren?
1.1. Sofort Bescheid sagen
Laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) musst du deinen Arbeitgeber sofort informieren, wenn du krank bist. Das heißt:
Noch vor Arbeitsbeginn anrufen oder eine Nachricht schicken.
Kurz erklären, dass du krank bist und nicht zur Arbeit kommst.
Falls möglich, eine grobe Einschätzung geben, wie lange du ausfällst.
Tipp: Viele Unternehmen haben eigene Regeln – checke am besten dein Arbeitsvertrag oder das betriebliche Handbuch.
Aber Achtung: Wenn du einfach nicht auftauchst, kann das als unentschuldigtes Fehlen gelten – und das kann Abmahnungen oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
2. Bis wann muss die AU-Bescheinigung spätestens vorliegen?
2.1. Spätestens am vierten Krankheitstag
Das Gesetz ist hier klar: Wenn du länger als drei Tage krank bist, musst du die AU spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen.
Beispiel:
- Du wirst am Montag krank.
- Montag bis Mittwoch zählen als drei Krankheitstage.
- Spätestens Donnerstag muss die AU beim Arbeitgeber sein.
2.2. Manche Arbeitgeber fordern die AU früher
Es gibt Unternehmen, die in ihren Verträgen festlegen, dass du die AU schon ab dem ersten Krankheitstag einreichen musst. Ja, das ist erlaubt. Also: Arbeitsvertrag checken!
Mein Fall: In meinem letzten Job musste ich die AU ab dem zweiten Tag bringen – und ich hab’s einmal verpennt. Gab direkt eine „nette Erinnerung“ von der Personalabteilung.
3. Wie wird die AU übermittelt? (Elektronische AU seit 2023)
3.1. Das neue eAU-Verfahren
Seit 1. Januar 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet:
Dein Arzt schickt die AU direkt an die Krankenkasse.
Dein Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab.
Aber wichtig: Du musst deinem Arbeitgeber trotzdem sofort sagen, dass du krank bist – die AU wird nicht automatisch übermittelt, sondern erst nach Abruf durch den Arbeitgeber.
Mein Tipp: Sicher ist sicher – ich schicke immer eine kurze Mail mit „Bin krank, AU liegt vor, wird digital übermittelt“.
4. Was passiert, wenn du die AU zu spät abgibst?
4.1. Keine Lohnfortzahlung
Wenn du die AU nicht rechtzeitig einreichst, kann es passieren, dass dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert.
Ohne AU = kein Anspruch auf Lohnfortzahlung!
4.2. Abmahnung oder Kündigung
Ja, es kann sogar noch schlimmer kommen. Manche Arbeitgeber reagieren hart auf verspätete oder fehlende AUs:
Abmahnung, wenn es öfter vorkommt.
Kündigung, wenn es sich häuft oder als Arbeitsverweigerung gewertet wird.
5. Fazit: Lieber zu früh als zu spät
Zusammengefasst:
Krank melden? Sofort!
AU-Bescheinigung? Spätestens am 4. Krankheitstag einreichen (oder früher, falls gefordert).
Elektronische AU? Seit 2023 automatisch an die Krankenkasse, aber Arbeitgeber muss informiert werden.
Also, falls du mal krank wirst (was ich natürlich nicht hoffe!), denk dran: Lieber einmal zu früh Bescheid geben als zu spät – das erspart dir jede Menge Ärger!
