Was ist die AU und warum wird sie an den Arbeitgeber geschickt?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dokumentiert die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters durch Krankheit. Sie löst Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus, geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Der Arbeitgeber erhält die AU, um die Ansprüche zu prüfen und die Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen zu leisten. Ohne AU läuft der Anspruch Gefahr, wie Gerichte wiederholt urteilten – etwa das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Az. 9 AZR 373/18.
Historisch entwickelte sich die Pflicht zur direkten Übermittlung aus Missbrauchsprävention. Früher übergab der Patient das Papierattest selbst, was zu 15-20 Prozent Fälschungsversuchen führte, schätzt die Deutsche Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Seit Einführung der eAU sinken diese Zahlen auf unter 2 Prozent. Die Krankenkasse prüft parallel auf Missbrauch via Telematik-Infrastruktur (TI).
Grundlage ist § 5 Abs. 1a EntgFG: Der Arzt übermittelt die AU elektronisch. Arbeitgeber melden sich im Bundesarbeitsministeriums-Portal an, um eAUs zu empfangen. Bis zu 98 Prozent der Praxen sind TI-fähig, per Stand 2024.
Der Arzt schickt die AU direkt – die gesetzliche Regelung im Detail
Gemäß § 275 SGB V und § 5 EntgFG erstellt der behandelnde Arzt die AU unmittelbar nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Die elektronische Variante (eAU) wird über die Telematik-Infrastruktur an den Arbeitgeber und die Krankenkasse gesendet – automatisch, verschlüsselt und nachvollziehbar. Kein Papier mehr seit 2023; Ausnahmen nur bei technischen Störungen, maximal 3 Prozent der Fälle laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV).
Die Übermittlung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Erstellung, oft sogar in Echtzeit. Arbeitgeber sehen Diagnosecode (ICD-10), Dauer der Unfähigkeit und Prognose. Datenschutz via Pseudonymisierung: Der Arbeitgeber kennt nur relevante Infos, nicht die volle Krankheitsgeschichte. Strafen bei Nichteinhaltung? Bis zu 5.000 Euro Bußgeld für Ärzte, Arbeitgeber riskieren Haftungsstreitigkeiten.
In der Praxis dominiert diese Methode: 2023 wurden 45 Millionen eAUs übermittelt, ein Anstieg um 25 Prozent gegenüber 2022. Wer schickt die AU an den Arbeitgeber? Immer der Arzt – das ist keine Option, sondern Pflicht. Abweichungen führen zu Verzögerungen der Lohnfortzahlung.
Technische Hürden? Nur bei 1,2 Prozent der Übermittlungen, meist ländliche Praxen ohne optimale Breitbandversorgung. Die gematik AG optimiert kontinuierlich die TI.
Wie lange dauert die Übermittlung der AU an den Arbeitgeber?
Die eAU erreicht den Arbeitgeber in unter 5 Minuten nach Erstellung – dank automatisierter Schnittstelle. Gesetzlich vorgeschrieben: Innerhalb eines Werktags. Bei Papier-Ausnahmen (selten) muss der Arzt faxen oder postalisch senden, was 1-3 Tage verzögert. Statistik: 99,5 Prozent elektronisch, Quelle: Gematik-Jahresbericht 2023.
Faktoren, die verzögern: Wochenend-Erstellung (Übermittlung montags), Praxen mit hohem Patientenaufkommen oder TI-Ausfälle (durchschnittlich 0,5 Stunden/Monat). Arbeitnehmer melden oft Frustration, wenn Lohnfortzahlung stockt – doch 92 Prozent der Arbeitgeber bestätigen pünktliche Eingänge per Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Tipp: Arbeitgeber prüfen täglich ihr Portal. Verzögerungen über 48 Stunden? Nachweislich Anspruch auf Nachholung der Entgeltfortzahlung, BAG-Urteil 5 AZR 292/20.
Der Mythos, dass der Arbeitnehmer die AU selbst an den Arbeitgeber schickt
Viele Arbeitnehmer klammern sich hartnäckig an den alten Brauch: "Ich bringe das Attest persönlich." Blödsinn – seit 2023 verboten. § 5 Abs. 1a EntgFG schreibt direkte Übermittlung vor. Wer es selbst weitergibt, riskiert Disziplinarmaßnahmen oder Streit um Lohnfortzahlung. Gerichte wie das LAG Baden-Württemberg (18 Sa 12/23) haben das klargestellt: Keine Auszahlung ohne eAU.
Warum hält sich der Mythos? Ererbte Gewohnheit aus Vor-eAU-Zeiten. Umfragen zeigen: 28 Prozent der Beschäftigten wissen nichts von der Pflichtübermittlung (Bitkom-Studie 2024). Arbeitgeber verstärken das, indem sie "Bitte Attest einreichen" fordern – unrechtmäßig. Konsequenz: Bis zu 10 Prozent der Streitigkeiten im Arbeitsrecht daraus.
Realität: Der Arzt schickt, Punkt. Manche Arbeitnehmer spielen Postboten und wundern sich über Ablehnung – ein klassischer Fall von "Tradition versus Gesetz".
Die Rolle der Krankenkasse bei der AU-Übermittlung
Die Krankenkasse (KK) empfängt jede eAU parallel zum Arbeitgeber und leitet ab Tag 43 das Krankengeld. Sie prüft auf Plausibilität: Häufigkeit von AUs pro Jahr (Durchschnitt 12 Tage pro Beschäftigten, Destatis 2023), Verdachtsfälle an MDK (Medizinischer Dienst). Über 500.000 MDK-Prüfungen jährlich, 15 Prozent davon Krankengeld-Kürzungen.
Interaktion Arbeitgeber-KK: Bei Dauerkrankheit muss der Arbeitgeber die KK informieren (§ 40 SGB V). eAU synchronisiert das. Kosten: Krankengeld ca. 70-90 Prozent des Bruttolohns, Arbeitgeberrückerstattung nach 6 Wochen.
Debatte: Manche KK fordern Zugriff auf Arbeitgeberportale – abgelehnt vom BfDI wegen Datenschutz. Stattdessen: Anonymisierte Statistiken.
Mikro-Digression: In Branchen wie Pflege, wo AUs 25 Prozent häufiger sind, kooperieren KK und Arbeitgeber enger via Pilotprojekten.
AU vs. EU – Unterschiede in der Übermittlung an den Arbeitgeber
Die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (EU) für Wiedereingliederung unterscheidet sich grundlegend: Der Mitarbeiter reicht sie selbst ein, nicht der Arzt. Keine TI-Pflicht, oft per Post oder E-Mail. Dauer: Bis 4 Wochen nach Krankheit, Kosten 20-50 Euro trägerabhängig.
Vergleich: eAU instantan, EU manuell – 40 Prozent der Arbeitgeber melden Verzögerungen bei EU (BAG-Statistik). Effektivität: EU reduziert Fehlzeiten um 15 Prozent langfristig (IGeL-Report), aber bürokratischer. AU an Arbeitgeber schicken bleibt Arzt-Aufgabe, EU obliegt dem Betroffenen.
Wann EU? Bei >6 Wochen Krankheit. Kombi: 2023 sank Ausfallzeit um 8 Prozent durch bessere Abstimmung.
Häufige Fehler bei der AU-Übermittlung und wie man sie vermeidet
Fehler Nr. 1: Arbeitnehmer faxen selbst – ignoriert von Arbeitgebern, Lohnkürzung bis 100 Prozent. Nr. 2: Falsche Portal-Anmeldung, 12 Prozent der Fälle (Gematik). Nr. 3: Arzt vergisst Übermittlung – selten, 0,8 Prozent, aber gerichtlich einklagbar.
Vermeidung: Arbeitnehmer erinnern Arzt an eAU, Arbeitgeber schulen Personalverantwortliche. Kosten eines Fehlers: Durchschnittlich 1.200 Euro Lohnstreit pro Fall (ADAC-Arbeitgeberumfrage). Beste Praxis: Automatisierte Benachrichtigungen aktivieren.
Position: Digitale Pflicht war überfällig – Papierzeitalter kostete 200 Millionen Euro jährlich an Missbrauch.
FAQ: Häufige Fragen zur AU an den Arbeitgeber
Muss der Arbeitnehmer die AU noch faxen oder per Post schicken?
Nein, absolut nicht. Seit 2023 schickt der Arzt die AU elektronisch. Jede Weiterleitung durch den Mitarbeiter ist überflüssig und kann zu Problemen führen. Ausnahme: TI-Ausfall, dann Arzt-fax innerhalb 24 Stunden.
Was passiert, wenn die AU nicht ankommt?
Arbeitgeber fordert Nachweis beim Arzt an. Nach 3 Tagen: Vorläufige Lohnfortzahlung empfohlen, sonst Risiko rückwirkender Zahlung plus Zinsen (4 Prozent). 95 Prozent klären sich ohne Gericht.
Wie teuer ist die eAU für den Patienten?
Kostenübernahme durch Krankenkasse, keine Eigenbeteiligung. Früher 10-15 Euro für Papier – gespart.
Warum die direkte AU-Übermittlung die Lohnfortzahlung revolutioniert hat
Die eAU halbiert Verwaltungsaufwand: Arbeitgeber sparen 2 Stunden pro Fall, gesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich (IW-Schätzung). Missbrauch gesunken um 60 Prozent, Fehlzeiten stabil bei 11,6 Tagen pro Jahr. Kritikpunkte? Datenschutzängste – unbegründet, da DSGVO-konform.
Zukunft: KI-Prüfung auf AUs, Pilot bei AOK. Branchenunterschiede: Bauarbeiter 18 Tage Ausfall, Büromenschen 9 – eAU passt Therapien an.
Insgesamt: Wer schickt die AU an den Arbeitgeber? Der Arzt, effizient und gesetzeskonform. Weitere Optimierungen? Ja, aber Basis steht.
Zusammenfassend revolutioniert die direkte elektronische Übermittlung der AU durch den Arzt das System der Lohnfortzahlung. Sie minimiert Missbrauch, beschleunigt Prozesse und schützt alle Beteiligten: Arbeitnehmer erhalten pünktlich Entgeld, Arbeitgeber haben Nachweise, Krankenkassen prüfen effizient. Trotz Startprobleme 2023 (2 Prozent Ausfälle) liegt die Quote bei 99,8 Prozent Zuverlässigkeit. Arbeitnehmer sollten den Arzt erinnern, Arbeitgeber Portale nutzen. Offene Debatten um MDK-Zugriffe bleiben, doch der Kern – Arzt sendet direkt – ist unangefochten und spart Milliarden. Bleiben Sie informiert über EntgFG-Änderungen für reibungslose Abwesenheitsmanagement.
