Volljährig – und jetzt? Was sich beim Unterhalt ändert
Ab 18 ist alles anders – auch beim Unterhalt
Und hier kommt schon der erste Aha-Moment:
Der betreuende Elternteil (also der, bei dem das Kind vorher gewohnt hat), zahlt ab jetzt auch bar – nicht mehr nur in Form von „Kochen und Waschen“.
Zahlung direkt an das Kind
Ganz wichtig: Der Unterhalt wird ab 18 direkt an das Kind gezahlt, nicht mehr an den Elternteil! Das sorgt oft für Überraschung, gerade wenn’s vorher über Jugendamt oder Anwälte lief. Plötzlich ist das Kind „Vertragspartner“ – klingt komisch, ist aber so.
Wer bekommt den Unterhalt ab 18 – und wann?
Schüler, Azubi, Student: Alle gleich? Nein!
Unterhalt ab 18 bekommen nur Kinder, die noch in Ausbildung sind und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Bedeutet:
In der Schule: Anspruch ganz normal bis zum Abschluss
In der Erstausbildung oder im Studium: ebenfalls unterhaltsberechtigt
Zwischen Schule und Studium: eventuell, aber nur wenn Übergang kurz ist
Beim Jobben für ein Gap Year in Australien? Eher nein – das zählt dann nicht als Ausbildung.
Und ja, das Ganze gilt nur, wenn das Kind auch noch zuhause wohnt oder in einer Ausbildungssituation ist, die keine volle Selbstversorgung ermöglicht.
Zweitausbildung? Nope, nicht automatisch
Wenn dein Kind die Ausbildung wechselt oder abbricht, kann der Anspruch wegfallen – es sei denn, die neue Ausbildung baut sinnvoll auf die alte auf. Beispiel: Ausbildung zur Bürokauffrau → danach BWL-Studium = okay.
Aber: Ausbildung abbrechen, dann Modeblog schreiben? Unterhalt adé.
Wie viel Unterhalt steht einem ab 18 zu?
Bedarf steigt – aber Kindergeld wird abgezogen
Der Bedarf für volljährige Kinder liegt laut Düsseldorfer Tabelle (Stand 2024) bei 930€ monatlich, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt (z.B. wegen Studium). Wohnt es noch zu Hause, ist der Betrag meist niedriger, ca. mehr als 600€.
ABER:
Kindergeld wird angerechnet, also aktuell 250€ (wird meist zur Hälfte auf beide Eltern verteilt)
Das Kind selbst muss eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) auch einrechnen lassen
Es gibt keinen Selbstbehalt, wie bei minderjährigen Kindern – beide Eltern haften anteilig nach Einkommen
Das führt manchmal zu kuriosen Rechenmodellen. Und ja, ich hab mal erlebt, wie ein Vater mit 70% Quote plötzlich mehr zahlen musste als vorher. War nicht happy, aber so ist die Rechtslage.
Was passiert, wenn das Kind „nichts macht“?
Faulenzen geht nicht auf Elternkosten
Volljährige Kinder müssen ausbildungswillig und -fähig sein. Wer einfach zu Hause chillt, ohne Plan oder Motivation, verliert den Anspruch auf Unterhalt. Das regelt die Rechtsprechung ziemlich klar.
Aber Achtung: Es reicht nicht, dass die Eltern sagen: „Der macht nix“. Es braucht klare Hinweise: Abbrüche, keine Bewerbungen, keine Einschreibungen etc. – und dann ggf. schriftlich einfordern, dass das Kind sich um eine Ausbildung bemüht.
Was tun, wenn es Streit um den Unterhalt gibt?
Kommunikation oder Anwalt? Beides kann helfen
Wenn Eltern und Kind nicht auf einen Nenner kommen (wer zahlt wie viel, was steht wem zu...), hilft manchmal schon ein Gespräch mit einem Familienrechtsanwalt oder dem Jugendamt. Auch wenn das Kind volljährig ist – die Jugendämter beraten weiterhin.
Und ja, viele Eltern sind überrascht, wie lange sie zahlen müssen – teilweise bis zum Ende des ersten Studiums. Aber: Kinder haben auch Pflichten.
Wer studiert, muss zügig studieren. Keine 12 Semester für BWL bitte…
Kurz und knapp?
Ab 18 wird der Unterhalt komplexer. Beide Eltern zahlen, das Geld geht direkt ans Kind, und es gibt Regeln, wann überhaupt Anspruch besteht.
Wer sich gut informiert, kann viel Stress vermeiden. Und wer’s ignoriert… naja, der bekommt Post vom Anwalt oder Gericht. Also lieber vorher klar regeln, wer wie was zahlt – und vor allem: warum.
