Welche Leistungen gibt’s überhaupt vom Amt?
Bürgergeld – die Basis für viele
Seit 2023 heißt Hartz IV offiziell Bürgergeld. Es richtet sich an Menschen, die erwerbsfähig sind, aber (noch) keinen Job haben oder trotz Job zu wenig zum Leben verdienen. Klingt kompliziert, ist es irgendwie auch – aber man kommt durch.
Die Regelsätze 2025 liegen ungefähr bei:
Alleinstehende: ca. 563 € monatlich
Paare (je Person): ca. 506 €
Kinder (je nach Alter): zwischen 357 € und 471 €
Zusätzlich wird die Miete in „angemessener Höhe“ übernommen – aber Achtung: Das Amt entscheidet, was „angemessen“ ist, nicht du.
Wie berechnet das Amt, wie viel Geld dir zusteht?
Dein Einkommen spielt eine große Rolle
Das Amt schaut zuerst, wie viel du verdienst oder besitzt. Dazu zählen z.B.:
Nettolohn aus Job
Kindergeld
Unterhalt
Zinsen oder andere Einnahmen
Und auch Vermögen (Sparkonto, Auto, Eigentum etc.)
Aber: Es gibt Freibeträge! Zum Beispiel sind 100 € aus einem Minijob komplett anrechnungsfrei. Danach gelten Staffelungen – also man darf schon was verdienen, ohne dass gleich alles wegfällt.
Bedarf minus Einkommen = Anspruch
Im Grunde rechnet das Amt so:
Regelbedarf + Miete + Mehrbedarfe (falls nötig)
– eigenes Einkommen = dein Anspruch
Wenn du zum Beispiel alleinstehend bist, 563 € Regelbedarf hast, 450 € für Miete bekommst, aber 300 € aus einem Nebenjob verdienst, dann sieht die Rechnung ungefähr so aus (ganz grob):
563 € + 450 € = 1.013 €
– 180 € (anrechenbares Einkommen)
→ Anspruch: rund 833 €
Natürlich ist das stark vereinfacht, aber du kriegst ne Vorstellung.
Sonderfälle: Was ist mit Studierenden, Alleinerziehenden & Co.?
Studierende
Tja... schwierig. Wer BAföG-berechtigt ist, kriegt in der Regel kein Bürgergeld. Ausnahme: Härtefälle oder wenn man z.B. in der Abschlussphase ist und kein BAföG mehr bekommt.
Alleinerziehende
Hier gibt's oft Mehrbedarf. Eine Mutter mit zwei Kindern, die allein lebt, bekommt also mehr als nur den Regelsatz, je nach Alter der Kinder und Wohnsituation.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Wer nicht erwerbsfähig ist (z.B. wegen Krankheit), fällt nicht unter das Jobcenter, sondern bekommt meist Hilfe vom Sozialamt. Das nennt sich „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.
Wie beantrage ich das Geld eigentlich?
Okay, Geld steht dir vielleicht zu – aber du musst es selbst beantragen. Von allein passiert nix, leider.
Der erste Schritt: Antrag stellen
Den Antrag bekommst du online beim Jobcenter oder direkt vor Ort. Du brauchst:
Personalausweis
Mietvertrag
Kontoauszüge
Einkommensnachweise
ggf. Nachweise über besondere Ausgaben (z.B. Medikamente, Schulbedarf)
Wenn du das erste Mal beantragst, nimm dir am besten Zeit – es kann echt nerven. Aber durchhalten lohnt sich.
Fazit: Es kommt drauf an – aber du hast mehr Anspruch, als du denkst
Viele Menschen denken: „Ach, mir steht eh nix zu.“ Falsch gedacht! Oft lohnt es sich, wenigstens mal nachzurechnen. Selbst mit Teilzeitjob oder Mini-Job kann man Anspruch auf Aufstockung haben. Und im Zweifel: Antrag stellen und sehen, was geht. Mehr als "nein" sagen können sie nicht. Oder wie man so schön sagt: Probieren geht über Studieren.
