Ist das überhaupt eine Pflicht oder nur eine Höflichkeit gegenüber dem Chef?
Viele denken, die Rentenversicherung würde das schon automatisch regeln. Das ist ein Trugschluss, dem ich selbst beinahe aufgesessen wäre, als ich mich das erste Mal mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Nein, die DRV teilt Ihrem Arbeitgeber Ihren Rentenwunsch oder gar den tatsächlichen Rentenbeginn nicht proaktiv mit. Das liegt einerseits am Datenschutz, andererseits daran, dass die Rentenversicherung erst den finalen Bescheid erlassen kann, wenn alle Unterlagen vorliegen, was oft erst kurz vor dem eigentlichen Termin passiert.
Die Pflicht zur Mitteilung ist daher weniger eine gesetzlich streng geregelte Sanktionsdrohung, sondern ergibt sich fast immer aus Ihrem Arbeitsvertrag oder den branchenüblichen Tarifverträgen. Dort ist meist eine Kündigungs- oder Mitteilungsfrist für den Renteneintritt festgelegt. Ich habe da schon alles gesehen, aber drei Monate vor dem gewünschten Austritt ist so eine Faustregel, die man sich merken sollte. Wenn Sie diese Frist reißen, tja, dann kann es passieren, dass Ihr Arbeitsverhältnis einfach weiterläuft, weil die ordentliche Kündigung nicht fristgerecht erfolgt ist, was dann zu unnötigem Papierkram führen kann.
Warum der Arbeitgeber die Information braucht
Der Arbeitgeber muss planen können, das ist doch klar. Er muss eine Nachfolge finden, die Übergabe organisieren und vor allem die korrekten Meldungen an die Sozialversicherungsträger machen. Wenn Sie einfach morgen nicht mehr auftauchen, weil Sie dachten, die DRV hätte alles geregelt, dann entsteht ein riesiges Loch in der Personalplanung. Und glauben Sie mir, niemand möchte als derjenige in Erinnerung bleiben, der dem Betrieb wegen einer einfachen Formalität unnötige Probleme bereitet hat. Es geht hier um Professionalität, auch im Abschied.
Der Rentenbescheid: Das Papier, das alles auslöst
Der eigentliche Startschuss für die formelle Mitteilung an den Chef ist fast immer der Rentenbescheid. Das ist das offizielle Dokument, in dem die DRV festlegt, wann und in welcher Höhe Sie Ihre Rente bekommen. Ich rate meinen Freunden immer dringend, diesen Bescheid nicht einfach achtlos in die Schublade zu legen, denn er enthält das verbindliche Datum.
Sobald dieses Datum feststeht – sei es die Regelaltersgrenze oder ein früherer Zeitpunkt –, sollten Sie handeln. Wenn Sie den Bescheid erhalten, haben Sie in der Regel noch genügend Zeit, die Kündigungsfrist einzuhalten. Nehmen wir an, Ihr Rentenbeginn ist der 1. September. Dann müssten Sie, je nach Vertrag, spätestens Ende Mai gekündigt haben oder zumindest die Information offiziell übermittelt haben. Wenn Sie erst im Juni den Bescheid bekommen, müssen Sie sofort handeln und vielleicht persönlich beim Personaler vorsprechen, um die Dringlichkeit zu erklären.
Was tun, wenn der Bescheid nicht kommt?
Das ist eine häufige Sorge, gerade wenn man weiß, dass die Rente bald ansteht. Manchmal dauert die Bearbeitung bei der DRV ewig. Was ich in solchen Fällen empfehle? Manchmal muss man proaktiv nachfragen, aber wichtiger ist: Sie können Ihren Rentenwunsch auch vorläufig mitteilen. Sie schreiben Ihrem Arbeitgeber: "Ich habe den Rentenantrag gestellt, voraussichtlicher Beginn ist der TT.MM.YYYY. Sobald der Bescheid vorliegt, bestätige ich dies umgehend." Das zeigt guten Willen und deckt die Frist ab, falls es doch schneller geht.
Häufige Stolperfallen, die ich immer wieder sehe
Ich habe einige Kollegen erlebt, die dachten, sie könnten einfach mit dem Vorgesetzten plaudern und das wäre erledigt. Das ist der erste Fehler. Mündliche Absprachen sind bei solch wichtigen Dingen wertlos, oder zumindest extrem schwer nachweisbar, falls es später Streitigkeiten gibt. Immer schriftlich!
Ein weiterer Punkt, der mir negativ aufgefallen ist: Leute informieren den Arbeitgeber zu früh. Warum ist das schlecht? Weil Sie vielleicht noch einen Jobwechsel in Betracht ziehen oder eine Übergangszeit überbrücken müssen. Wenn Sie neun Monate vorher sagen, dass Sie in Rente gehen, kann das unter Umständen dazu führen, dass man Sie bei wichtigen Projekten ignoriert oder Ihnen keine Weiterbildung mehr anbietet, weil man davon ausgeht, dass Sie sowieso bald weg sind. Ich denke, ein Sweet Spot liegt zwischen vier und sechs Monaten vor dem Ereignis, wenn man den Bescheid schon hat.
Und dann die Sache mit der Frührente: Wenn Sie vorhaben, Abschläge in Kauf zu nehmen und früher zu gehen, müssen Sie das explizit im Schreiben an den Arbeitgeber erwähnen. Es reicht nicht zu sagen: "Ich gehe in Rente." Sie müssen klarstellen, dass es sich um eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze handelt, damit die Kündigung/Information klar im Sinne des Arbeitsrechts ist.
Wie kommuniziere ich das am besten? Schriftlich oder doch lieber persönlich?
Ich bin da ein großer Verfechter der Kombination. Zuerst das persönliche Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten, wenn das Verhältnis gut ist. Das ist menschlich und zeigt Respekt. Man sollte das Gespräch so führen, dass es nicht wie eine Ultimatum wirkt, sondern wie eine Information über den nächsten Lebensabschnitt. "Ich freue mich auf die Rente, aber ich möchte den Übergang für das Team so sanft wie möglich gestalten."
Aber dieses freundliche Gespräch muss immer durch ein formelles Schreiben an die Personalabteilung ergänzt werden. Das Schreiben ist der juristisch relevante Akt. Dieses Dokument sollte enthalten: Ihren Namen, Ihre Personalnummer, das Datum des Rentenbescheids (falls vorhanden), und das exakte Datum Ihres letzten Arbeitstages. Ich würde empfehlen, dies per Einwurfeinschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang beim Empfänger zu haben. Das ist zwar etwas formal, aber es schützt Sie vor dem "Haben wir nie erhalten"-Theater.
Was ist, wenn ich später in Rente gehen möchte als vorgesehen?
Das ist ein Szenario, das immer häufiger vorkommt, weil viele feststellen, dass sie ihren Job noch machen können oder wollen, oder weil die Rente niedriger ausfällt als erwartet. Wenn Sie also den Rentenbescheid bekommen, der Ihnen eine Rente ab dem 67. Lebensjahr zusagt, Sie aber eigentlich erst mit 67,5 aufhören wollen, dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie die Möglichkeit der Rentenminderung in Kauf nehmen oder die Rente aufschieben.
Wichtig hierbei ist die Unterscheidung: Wenn Sie die Rente aufschieben, arbeiten Sie weiter und es gibt keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie aber die Rente in Anspruch nehmen, beenden Sie das Arbeitsverhältnis regulär. Wenn Sie länger arbeiten möchten, kündigen Sie nicht, sondern Sie vereinbaren mit dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung, vielleicht befristet, vielleicht unbefristet, bis Sie dann doch den endgültigen Schlussstrich ziehen. Das ist ein aktiver Prozess, der nicht automatisch passiert, nur weil die DRV Ihnen einen Bescheid geschickt hat.
Mein Fazit: Sei proaktiv, aber nicht überhastet
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Verantwortung, wer den Arbeitgeber informiert, liegt fast immer beim Arbeitnehmer, sobald der Rentenbescheid vorliegt. Warten Sie nicht auf den letzten Drücker, aber geben Sie die Information auch nicht heraus, bevor Sie Klarheit über Ihr Renteneintrittsdatum haben. Ich habe gelernt, dass eine offene, aber formal korrekte Kommunikation der Schlüssel zu einem sauberen und stressfreien Abschied ist. Denken Sie daran, Sie sehen diese Leute vielleicht nicht oft wieder, aber Sie wollen nicht, dass Ihr letzter Eindruck ein bürokratisches Chaos hinterlässt. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf die genauen Fristen und legen Sie den Bescheid sofort dem Personaler vor, sobald er da ist. So handhaben Sie das am besten.

