Der entscheidende Faktor: Die Beziehung zum Schenker
Ich denke, der größte Irrtum, den ich immer wieder höre, ist die Annahme, dass Geldgeschenke generell steuerfrei sind, solange sie nicht riesig sind. Das stimmt so nicht ganz. Das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unterscheidet hier knallhart nach dem Verwandtschaftsgrad. Es geht nicht darum, wie viel Sie insgesamt im Leben erhalten, sondern darum, wie viel Sie von einer spezifischen Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhalten haben.
Diese Freibeträge sind tatsächlich ziemlich großzügig, finde ich, wenn man sie mit anderen europäischen Nachbarn vergleicht. Aber man muss sie kennen, sonst lauert die böse Überraschung. Und diese Beträge sind übrigens für den Beschenkten relevant, nicht für den Schenker – das ist ein wichtiger Unterschied, den viele nicht auf dem Schirm haben.
Die Freibetragsstaffelung im Detail
Lassen Sie uns das einmal konkret machen, denn Zahlen sind hier alles. Ich habe mir diese Staffelung immer aufgeschrieben, weil ich sie mir nur schwer merken kann:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Hier sind bis zu 500.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei. Das ist schon eine Summe, mit der man arbeiten kann.
- Kinder und Stiefkinder: Hier liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, ebenfalls alle zehn Jahre.
- Enkelkinder: Wenn die Großeltern großzügig sein wollen, sind es 200.000 Euro.
- Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen Personen: Hier wird es deutlich enger, es sind nur noch 20.000 Euro alle zehn Jahre.
Wenn Sie also von Ihrem Onkel 30.000 Euro erhalten, müssen Sie die 10.000 Euro, die über dem Freibetrag liegen, versteuern. Das ist der Kern der Sache, wenn es um den Erhalt größerer Geldbeträge geht.
Die 10-Jahres-Regel: Der Zeithorizont des Finanzamtes
Das ist der Punkt, an dem ich persönlich immer am meisten aufpassen würde. Die Freibeträge sind keine einmalige Sache, die nach der ersten großen Schenkung weg ist. Sie werden alle zehn Jahre zurückgesetzt. Das ist, glaube ich, der wichtigste Mechanismus, den man verstehen muss, um nicht versehentlich in eine Falle zu tappen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern schenken Ihnen 2023 die vollen 400.000 Euro. Die sind raus, kein Problem. Wenn sie Ihnen aber 2028, also nur fünf Jahre später, nochmal 100.000 Euro schenken wollen, werden diese 100.000 Euro nicht mit dem vollen Freibetrag von 400.000 Euro verrechnet, sondern mit dem Rest, der noch übrig ist. Da Sie 2023 schon 400.000 Euro ausgeschöpft haben, wäre der Freibetrag für die zweite Schenkung von 2028 bereits aufgebraucht, und Sie müssten die vollen 100.000 Euro versteuern, je nach Steuersatz.
Deshalb, so meine Meinung, sollte man immer einen Blick auf den Kalender werfen, bevor man größere Summen annimmt. Es ist besser, eine größere Summe auf zwei Termine zu verteilen, die im Abstand von mehr als zehn Jahren liegen, als alles auf einmal zu nehmen und dann unnötig hohe Steuern zu zahlen.
Was ist mit "normalen" Zuwendungen im Alltag?
Nicht jede Geldübergabe ist eine steuerlich relevante Schenkung im Sinne des Gesetzes, und das ist gut so, sonst müsste man ja für jeden 50-Euro-Gutschein zum Geburtstag einen Steuerberater aufsuchen. Ich habe da auch lange drüber nachgedacht, wie das mit Geburtstagsgeld oder Weihnachtsgeld läuft.
Hier kommt die Unterscheidung zwischen gelegentlichen Zuwendungen und der eigentlichen Schenkung ins Spiel. Wenn Ihre Tante Ihnen zu Ihrem 30. Geburtstag 1.000 Euro schenkt, weil sie sich freut, wird das Finanzamt das in der Regel als Anstandsschenkung sehen. Diese kleinen Aufmerksamkeiten, die dem Anlass angemessen sind, fallen nicht unter die Schenkungsteuerpflicht, selbst wenn Sie von einem Fremden kämen. Die Finanzämter sind da oft pragmatisch, weil sie wissen, dass der Verwaltungsaufwand für Kleinstbeträge absurd wäre.
Experten raten oft dazu, dass diese Zuwendungen den üblichen Rahmen nicht sprengen sollen. Was dieser Rahmen ist, ist natürlich subjektiv, aber ich würde sagen, alles unter 5.000 Euro pro Anlass ist meist unproblematisch, solange es nicht jede Woche passiert.
Häufige Fehler, die beim Gelderhalt passieren können
Ich sehe immer wieder Leute, die versuchen, die Schenkungsteuer durch kreative Buchführung zu umgehen, und das ist meistens der größte Fehler, den man machen kann. Der Klassiker ist die sogenannte "Schein-Darlehensfalle".
Man erhält 150.000 Euro von den Eltern, aber anstatt es als Schenkung anzumelden (was bei unter 400.000 Euro von Eltern ohnehin steuerfrei wäre), unterschreibt man einen Darlehensvertrag ohne Zinsen. Das Finanzamt ist aber nicht dumm. Wenn dieses "Darlehen" niemals zurückgezahlt wird, oder wenn die Rückzahlungsmodalitäten völlig unrealistisch sind, wird das Finanzamt sehr schnell feststellen: Das ist keine Darlehen, sondern eine verdeckte Schenkung. Und dann wird es kompliziert, weil Sie eventuell die Anzeigepflicht verletzt haben.
Ein weiterer Fehler ist das Verschweigen. Wenn Sie eine Schenkung über 20.000 Euro von einem Onkel erhalten, müssen Sie diese dem Finanzamt melden, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Die Meldepflicht tritt in Kraft, sobald der Betrag über 20.000 Euro (bei Nicht-Verwandten) liegt. Das ist keine Aufforderung zur Zahlung, sondern eine Informationspflicht. Wenn Sie das verschweigen und später eine größere Erbschaft ansteht, kann das Finanzamt die alten Schenkungen nachträglich zusammenrechnen und Ihnen Probleme bereiten.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird? Die Besteuerung
Nehmen wir an, Sie sind ein Kind und erhalten von einem nicht verwandten Gönner 60.000 Euro. Der Freibetrag für Nicht-Verwandte liegt bei 20.000 Euro. Sie müssen also 40.000 Euro versteuern. Wie hoch ist der Steuersatz? Hier wird es wieder kompliziert, aber ich versuche es einfach zu halten. Der Steuersatz hängt vom Gesamtbetrag ab, den Sie von dieser Person erhalten haben, und fällt in die Steuerklasse I (für Kinder, Ehegatten usw.).
Für den Fall, dass Sie in die Steuerklasse I fallen (was bei Schenkungen von Eltern oder Kindern der Fall ist), beginnen die Steuersätze für den Betrag über dem Freibetrag bei etwa 7 Prozent und steigen dann stetig an. Bei sehr hohen Summen, die weit über die Freibeträge hinausgehen, können die Sätze durchaus 30 Prozent erreichen. Das ist der Grund, warum man solche Dinge immer sauber deklarieren sollte – es ist oft günstiger, aktiv 15 Prozent zu zahlen, als später wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.
Fazit: Bewusst empfangen, nicht einfach nur annehmen
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie dürfen theoretisch unendlich viel Geld erhalten, aber Sie dürfen nur bestimmte Beträge steuerfrei von bestimmten Personen erhalten, und das nur alle zehn Jahre. Wenn Sie diese Regeln beachten, sind die Freibeträge in Deutschland wirklich sehr komfortabel für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Mein Rat ist immer: Wenn es um Beträge geht, die in die Zehntausende oder Hunderttausende gehen, reden Sie vorher mit einem Steuerberater, idealerweise bevor das Geld überhaupt auf Ihrem Konto landet. Das erspart Ihnen unnötigen Stress und hält das Verhältnis zum Schenker intakt, weil Sie zeigen, dass Sie die Sache ernst nehmen.

