Die berüchtigte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – Dein Freund und Helfer (…oder so)
Okay, die EÜR. Klingt bürokratisch, ist es auch ein bisschen. Aber keine Panik! Im Grunde genommen ist es eine simple Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben. Was reinkommt, minus was rausgeht. Der Rest ist dein Gewinn – oder eben Verlust. Und diesen Gewinn musst du versteuern. Aber hey, immerhin hast du was verdient, oder?
Wichtig: Die EÜR ist nur dann Pflicht, wenn du nicht bilanzierungspflichtig bist. Und das sind die meisten Kleinunternehmer eben nicht. Puh, Glück gehabt!
Welche Einnahmen musst du angeben?
Eigentlich alle. Wirklich. Jede einzelne Rechnung, jede Barzahlung, jeder Gutschein, den du eingelöst hast. Alles, was in deine Kasse geflossen ist. Und ja, auch die Trinkgelder (sofern du welche bekommst). Also, sei ehrlich und vergiss nichts. Das Finanzamt hat da so seine Methoden, das rauszufinden…
Und was ist mit den Ausgaben?
Hier wird's interessant! Denn du kannst natürlich alle betrieblich veranlassten Ausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Das mindert deinen Gewinn und somit auch deine Steuerlast. Genial, oder? Aber Vorsicht: Die Ausgaben müssen wirklich betrieblich sein. Das neue Sofa für dein Wohnzimmer kannst du also leider nicht absetzen. Schade eigentlich.
Zu den absetzbaren Ausgaben gehören zum Beispiel:
- Büromaterial
- Werbekosten
- Reisekosten (aber nur, wenn die Reise wirklich beruflich war!)
- Fortbildungskosten
- Mietkosten für dein Büro (oder einen Teil deiner Wohnung, wenn du ein Arbeitszimmer hast)
Merke: Sammle alle Belege! Wirklich alle! Auch die kleinen Quittungen vom Bäcker, wenn du dort Brötchen für ein Meeting gekauft hast. Denn ohne Beleg keine Ausgabe! Das Finanzamt ist da unerbittlich.
Umsatzsteuer – Ein leidiges Thema, aber wichtig!
Als Kleinunternehmer kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 UStG). Das bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer erheben und abführen musst. Klingt super, oder? Ist es auch! Aber Achtung: Du darfst im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro machen. Sonst bist du raus aus dem Schneider!
Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du keine Umsatzsteuererklärungen abgeben. Juhu!
Was passiert, wenn du doch Umsatzsteuer abführen musst?
Wenn du die Umsatzgrenzen überschreitest oder freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, musst du monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Und am Ende des Jahres eine Umsatzsteuererklärung. Das ist dann schon etwas komplizierter, aber keine Sorge, es gibt genügend Steuerberater, die dir dabei helfen können. Oder du nutzt eine gute Steuersoftware. Die gibt es auch!
Fristen, Fristen, Fristen – Dein persönlicher Albtraum
Das Finanzamt liebt Fristen! Und wehe dem, der sie verpasst. Dann hagelt es Verspätungszuschläge. Autsch! Die EÜR und die Umsatzsteuererklärung (falls relevant) müssen in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Wenn du einen Steuerberater hast, hast du sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Aber darauf solltest du dich nicht verlassen. Lieber früher als später!
Mein Tipp: Mach dir einen Kalender mit allen wichtigen Fristen und lass dich rechtzeitig erinnern. Das spart Nerven und Geld!
Fazit: Es ist nicht so schlimm, wie es aussieht!
Okay, das Thema Steuern ist nicht gerade das spannendste. Aber es ist wichtig. Und als Kleinunternehmer kommst du leider nicht drumherum. Aber hey, sieh es positiv: Du bist dein eigener Chef und verdienst dein eigenes Geld! Und das ist doch schon mal was, oder? Also, Kopf hoch, Belege sammeln und ab zum Finanzamt (oder eben zum Steuerberater). Du schaffst das!

