Krankheitstag: Wird er bezahlt und unter welchen Bedingungen?
Also, du hast dich gefragt, ob Krankheitstage bezahlt werden, oder? Tja, das Thema ist gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Viele von uns wissen, dass man im Falle einer Krankheit freinehmen kann, aber wie sieht es mit dem Geld aus? Bekommst du deinen vollen Lohn, wenn du krank bist? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Aber lass uns ein bisschen tiefer eintauchen, um das zu verstehen.
Ich hatte neulich eine lange Unterhaltung mit einem Kollegen über Krankheitstage. Er war sich nicht sicher, ob er im Falle einer Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung hätte, also dachte ich mir, es wäre an der Zeit, dieses Thema mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie funktioniert das?
In Deutschland gibt es klare Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt sind. Wenn du länger als vier Wochen im Betrieb bist, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Diese wird für bis zu sechs Wochen gewährt – das ist der Zeitraum, in dem du bei Krankheit weiterhin deinen vollen Lohn erhältst. Hört sich erstmal fair an, oder?
Was passiert nach den ersten sechs Wochen?
Nun, nach den ersten sechs Wochen wird die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse übernommen – aber und jetzt kommt das „aber“: Der Betrag, den du von der Krankenkasse bekommst, ist deutlich niedriger als dein normales Gehalt. In der Regel bekommst du nur etwa 70% deines Bruttolohns, jedoch nicht mehr als 90% des Nettolohns. Ich erinnere mich, als ich mal krank war und nach den ersten sechs Wochen nur noch diesen reduzierten Betrag bekam – das war schon ein kleiner Schock.
Muss der Arbeitgeber den Krankheitstag bezahlen?
Ja, der Arbeitgeber muss die ersten sechs Wochen der Krankheit bezahlen, sofern du deinen Arbeitsvertrag erfüllst und deine Krankheit rechtzeitig beim Arbeitgeber meldest. Aber du kannst nicht einfach ins Büro gehen, um dich krank zu melden, und dann erwarten, dass das Gehalt weiterläuft. Nein, du musst das rechtzeitig tun und in den meisten Fällen auch ein ärztliches Attest vorlegen, wenn du länger als drei Tage krank bist.
Honestly, ich hab das auch schon erlebt, dass ein Kollege einfach mit „Ich fühl mich nicht gut“ nach Hause ging und dabei das Krankmeldungsformular vergass. Und dann kam die böse Überraschung: Der Arbeitgeber wollte keine Lohnfortzahlung leisten, weil es an der Formalität mangelte.
Was ist mit Selbstständigen oder Minijobbern?
Okay, jetzt wird’s ein bisschen komplizierter. Als Selbstständiger hast du nicht denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung wie Angestellte. Aber, du kannst freiwillig eine Krankenversicherung abschließen, die dir im Krankheitsfall hilft. Und als Minijobber? Tja, da ist die Sache ähnlich, weil du bei einem Minijob unter Umständen auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast – zumindest nicht, wenn du nur sehr wenig verdienst und keine Sozialversicherungspflicht besteht.
Ich hatte mal eine Bekannte, die als Minijobberin gearbeitet hat und nach einer Operation keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte. Sie musste dann mit der Krankenkasse direkt Kontakt aufnehmen, um Unterstützung zu bekommen, was auch recht kompliziert und langwierig war.
Fazit: Krankheitstag – Es kommt auf die Umstände an
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, ob ein Krankheitstag bezahlt wird, stark davon abhängt, wie lange du schon im Unternehmen bist, welchen Vertrag du hast und ob du ein ärztliches Attest vorlegen kannst. In der Regel bekommst du bei einer Erkrankung für die ersten sechs Wochen dein Gehalt weiter, aber danach gibt es eine reduzierte Zahlung durch die Krankenkasse.
Ich würde dir raten, dich immer rechtzeitig zu melden, alle Formalitäten zu erledigen und im Zweifelsfall nachzufragen, was die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder bei deinem Arbeitgeber sind. Denn wie bei mir – man lernt es meistens erst, wenn man selbst betroffen ist!
