Grundsätzliches zur Besteuerung von Abfindungen
Aber: Es gibt legale Wege, die Steuerlast zu reduzieren. Und manchmal kann man sogar fast steuerfrei davonkommen. Klingt gut? Ist es auch. Aber nur, wenn du die Regeln kennst.
Die Fünftelregelung: das Zauberwort bei Abfindungen
Was ist die Fünftelregel?
Die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) sorgt dafür, dass eine hohe Einmalzahlung wie eine Abfindung nicht auf einen Schlag mit dem vollen Steuersatz belastet wird. Stattdessen wird sie so behandelt, als ob du sie auf fünf Jahre verteilt hättest.
Und das bringt oft eine deutliche Steuerersparnis.
Beispiel (leicht vereinfacht)
Angenommen, du bekommst 50.000 € Abfindung. Wenn man das einfach zum Jahresgehalt dazurechnet, kann es passieren, dass du in die nächste Steuerklasse rutschst = mehr Steuer.
Mit der Fünftelregel rechnet das Finanzamt, wie viel Steuer du auf ein Fünftel (also 10.000 €) zusätzlich zahlen würdest – und multipliziert das dann mit fünf. Klingt verwirrend, spart aber oft Tausende Euro.
Voraussetzungen, damit die Fünftelregel gilt
Hier wird’s heikel. Die Regel gilt nicht automatisch. Du musst bestimmte Bedingungen erfüllen:
Die Abfindung muss außerordentlich gezahlt werden – also nicht in Raten, sondern auf einmal.
Sie darf nicht über mehrere Jahre verteilt sein (außer es gibt triftige Gründe).
Am besten ist es, wenn die Zahlung im Folgejahr nach dem Ausscheiden erfolgt – dann hast du im Abfindungsjahr kein Gehalt mehr → geringeres Gesamteinkommen → weniger Steuer.
Achtung auf die Timing-Falle
Wenn du z.B. im Dezember kündigst und die Abfindung direkt im selben Monat bekommst, kann das schiefgehen. Viel besser wäre: Abfindung im Januar auszahlen lassen. So einfach. Aber viele denken da zu spät dran.
Ist eine komplett steuerfreie Abfindung möglich?
Kurze Antwort: eher nein. Zumindest nicht in Deutschland. Es gab früher mal Freibeträge, aber die sind seit Jahren abgeschafft.
Aber — es gibt ein paar Tricks, die die Steuerlast auf null drücken können (oder fast null):
Investition in eine Direktversicherung oder betriebliche Altersvorsorge
Wenn dein Arbeitgeber mitmacht, kann er Teile der Abfindung direkt in eine Rentenversicherung einzahlen. Das nennt sich § 3 Nr. 63 EStG.
Vorteil: keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben. Die Auszahlung erfolgt später, in der Rente — dann meist mit einem niedrigeren Steuersatz. Klingt nicht sexy, aber langfristig schlau.
Geringes Einkommen im Abfindungsjahr
Wenn du z.B. nach dem Jobverlust erst mal arbeitslos bist oder ein Sabbatical machst, hast du im Jahr der Abfindung sonst kaum Einkommen. Dann ist auch die Steuer auf die Abfindung extrem gering — manchmal fast null, wenn’s gut läuft.
Ich kenne tatsächlich jemanden, der das geplant hat: Kündigung im Oktober, keine neue Stelle bis Juni im Folgejahr. Ergebnis: Abfindung fast komplett steuerfrei. Clever, oder?
Weitere Tipps für weniger Steuer auf deine Abfindung
Steuerberatung lohnt sich hier richtig
Das ist kein Fall für "mal eben ELSTER öffnen". Bei Abfindungen kann ein guter Steuerberater bares Geld bringen. Und ja, das Honorar ist absetzbar.
Verluste gegenrechnen
Wenn du z.B. in dem Jahr große Verluste aus Aktien hast oder hohe außergewöhnliche Belastungen (Zahnersatz, Pflege, Trennungskosten…), kann das deine Steuerlast auf die Abfindung ebenfalls senken. Klingt komisch, ist aber so.
Fazit: Ganz steuerfrei wird’s selten – aber deutlich günstiger geht fast immer
Wenn du frühzeitig planst, mit dem Arbeitgeber geschickt verhandelst und deine Abfindung nicht einfach "so nimmst, wie sie kommt", kannst du viel Steuern sparen.
Die Fünftelregel ist dabei dein bester Freund. Und Timing, Timing, Timing!
Also: Nicht einfach nur freuen über die Abfindung – sondern klug damit umgehen. Dein zukünftiges Ich wird’s dir danken.
