Was ist überhaupt die WEG – und wie viel Macht hat sie?
WEG ≠ Vermieter
Ganz wichtig: Die WEG ist nicht der Vermieter des Mieters. Nur der jeweilige Eigentümer ist Vermieter – und nur er oder sie kann Mietverträge kündigen, nicht die Eigentümergemeinschaft.
Aber… gibt’s da nicht doch Fälle, wo die WEG eingreifen kann? Hm, ja. Kommt drauf an.
Was darf die WEG wirklich tun?
Hausordnung durchsetzen – ja!
Die WEG kann über die Hausordnung regeln, was erlaubt ist und was nicht. Und wenn ein Mieter z.B. regelmäßig nachts lärmt, Müll im Flur lagert oder mit seinem Hund den Gemeinschaftsgarten verwüstet – dann kann die WEG aktiv werden.
Aber eben nicht durch “rauswerfen”, sondern z.B. durch:
Abmahnungen (an den Eigentümer, der dann seinen Mieter mahnt)
Hausgeld-Sanktionen
Klage gegen den Eigentümer auf Unterlassung
Und wenn’s ganz hart kommt? Dann gibt’s da noch § 18 WEG...
Der extreme Ausnahmefall: Entziehung des Wohnungseigentums
Wenn ein Mieter sich wirklich danebenbenimmt – also z.B. über Monate hinweg andere Bewohner bedroht, randaliert oder das Haus massiv schädigt – kann die WEG den Eigentümer zwingen, seine Wohnung zu verkaufen (§ 18 WEG).
Krass, oder?
Aber Vorsicht: Das ist rechtlich super komplex. Und ja, ich kenn einen Fall aus Düsseldorf, da hat das Ganze über 4 Jahre gedauert... und der Mieter wohnte trotzdem weiter, bis zur Zwangsversteigerung.
Also nein, auch in diesem Fall kann die WEG den Mieter nicht direkt rauswerfen, sondern nur Druck auf den Eigentümer ausüben.
Was kann der Eigentümer selbst tun?
Mietvertrag kündigen – aber nur mit gutem Grund
Der Eigentümer (also der Vermieter) kann natürlich kündigen, wenn es rechtlich zulässig ist. Die klassischen Gründe sind:
Zahlungsverzug (z.B. 2 Monate keine Miete = fristlose Kündigung möglich)
Störung des Hausfriedens (aber muss bewiesen werden!)
Eigenbedarf (bei berechtigtem Interesse)
Die WEG hat damit nichts zu tun – das läuft alles zwischen Vermieter und Mieter.
Und ehrlich gesagt, manchmal unterschätzen Vermieter auch, wie viel Geduld das Ganze erfordert. Kündigen heißt noch lange nicht, dass der Mieter auch freiwillig auszieht.
Was tun bei Problemen mit Mietern?
Kommunikation zuerst – immer
Wenn du Nachbar bist und dich ein Mieter stört, geh erst mal direkt zu ihm (ja, klingt basic, aber hilft oft). Wenn das nix bringt, dann an den Eigentümer wenden.
Und falls du selbst Eigentümer bist und der Mieter deiner Nachbarwohnung dir auf den Keks geht: Sammle Beweise. Protokolle, Zeugen, Fotos. Die WEG kann dich unterstützen – aber sie wird nicht deine privaten Probleme lösen.
Die Verwaltung ist kein Sheriff
Viele denken: “Dann sag ich halt der Hausverwaltung, die schmeißt ihn schon raus!”
Tja... nee. Die Hausverwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum, aber hat keine Befugnis, Mietverhältnisse zu beenden. Also keine Polizei, kein Richter, kein Rauswerfer.
Fazit: Rauswerfen? Nicht so schnell...
Die WEG kann keinen Mieter rauswerfen – Punkt.
Sie kann Druck machen – auf den Eigentümer, nicht auf den Mieter.
Nur der Vermieter kann kündigen – und das auch nur mit rechtlich festem Boden.
Im Extremfall kann die WEG eine Eigentumsentziehung verlangen – aber das ist wirklich der Hardcore-Fall.
Also ja, wenn du gedacht hast, die WEG könnte mal eben den nervigen Typen aus dem 3. Stock rausschmeißen – nope. So einfach ist das deutsche Mietrecht eben nicht. Aber immerhin: es schützt alle Seiten. Mal nervig, mal notwendig.
