Was ist ein 165-Euro-Job überhaupt?
Im Prinzip reden wir hier von einem Minijob. Die Betonung liegt auf „mini“, denn die Verdienstgrenze ist – nun ja – überschaubar. Aktuell (Stand heute!) liegt die Grenze bei 538 Euro im Monat. Ein 165-Euro-Job liegt also locker darunter. Aber warum gerade 165 Euro? Vielleicht, weil’s eine runde Zahl ist? Oder weil es sich gut rechnet für ein paar Stunden die Woche? Egal, der springende Punkt ist: Du verdienst wenig, aber es ist eben ein Zuverdienst.
Die Sache mit den Abzügen – Was vom Brutto übrig bleibt
So, jetzt wird’s spannend: Die Abzüge! Denn auch wenn’s ein Minijob ist, kommst du nicht komplett drumrum. Aber keine Panik, es ist nicht die Welt. Der Clou ist, dass du als Minijobber in der Regel pauschale Beiträge zur Rentenversicherung zahlst. Und das ist auch gut so, denn es sichert dir Ansprüche für später.
Rentenversicherung: Ein Muss, aber nicht immer
Die Rentenversicherung ist erstmal Pflicht. Der Eigenanteil liegt bei aktuell 3,6 % deines Verdienstes. Bei 165 Euro wären das also knapp 6 Euro. ABER: Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen! Das musst du deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Allerdings solltest du dir das gut überlegen, denn die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen sich langfristig aus.
Kranken- und Pflegeversicherung: Meistens kein Thema
Wenn du bereits hauptberuflich beschäftigt bist oder über deine Familie (z.B. Ehepartner) krankenversichert bist, musst du dir hier keine Gedanken machen. Dann fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Super, oder?
Lohnsteuer: Kann, muss aber nicht
Auch bei der Lohnsteuer gibt es gute Nachrichten. Minijobs werden in der Regel pauschal versteuert. Das bedeutet, dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschale an das Finanzamt. Für dich als Arbeitnehmer ist das meistens erledigt. Es kann aber sein, dass dein Minijob über deine Lohnsteuererklärung versteuert wird, wenn du mehrere Jobs hast oder bestimmte Freibeträge geltend machst. Am besten fragst du hier deinen Steuerberater oder informierst dich beim Finanzamt.
Rechenbeispiel: Was bleibt unterm Strich?
Okay, genug Theorie, jetzt wird gerechnet! Nehmen wir an, du zahlst den Rentenversicherungsanteil von 3,6 % (ca. 6 Euro). Von deinen 165 Euro bleiben dann also 159 Euro übrig. Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, bleiben die vollen 165 Euro. Nicht schlecht, oder? Denk aber daran: Das ist eine sehr vereinfachte Rechnung. Es können noch andere Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. Kirchensteuer (falls du kirchensteuerpflichtig bist).
Fazit: Minijob – Mini-Aufwand, Mini-Abzüge
Ein 165-Euro-Job ist eine feine Sache, um das Haushaltsbudget aufzubessern. Die Abzüge halten sich in Grenzen, und der Aufwand ist überschaubar. Informiere dich aber vorher genau über deine Rechte und Pflichten, damit du am Ende keine bösen Überraschungen erlebst. Und vergiss nicht: Auch kleine Beträge können sich langfristig lohnen!
