Was bedeutet überhaupt der Titel „Professor“?
Professor auf Lebenszeit – oder doch nicht?
Berufung an eine Hochschule = dauerhafter Titel?
Wenn man an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zum Professor oder zur Professorin berufen wird, dann darf man diesen Titel lebenslang führen – auch nach dem Ruhestand. Das ist der Regelfall.
Das steht sogar so in den meisten Hochschulgesetzen der Bundesländer. Also ja: „Prof. Dr. Müller“ bleibt auch im Altersheim noch „Prof.“
Ausnahme: außerplanmäßige Professur oder Honorarprofessur
Aber! (Und hier wird’s spannend.) Nicht jeder Professor ist automatisch „auf Lebenszeit“ berechtigt, den Titel zu führen.
Honorarprofessoren (meistens externe Fachleute, die ehrenamtlich lehren) dürfen den Titel nur so lange führen, wie die Hochschule sie als Honorarprofessor anerkennt. Wird diese Anerkennung entzogen – aus welchen Gründen auch immer – ist der Titel weg.
Auch außerplanmäßige Professoren (apl), die nicht verbeamtet sind, sondern den Titel ehrenhalber oder auf Antrag erhalten haben, müssen mit bestimmten Bedingungen rechnen.
Kurz gesagt: Wer den Titel bekommt, sollte genau wissen, auf welcher Grundlage.
Was passiert bei Jobwechsel oder Karrierepause?
Wechsel in die Wirtschaft: Titel behalten?
Eine Frage, die mir neulich ein ehemaliger Kollege stellte (er wurde an einer Hochschule zum Prof berufen und ging dann zu Siemens): „Darf ich mich im neuen Job noch Professor nennen?“
Antwort: Ja, wenn die Berufung regulär war. Auch wenn man gar nicht mehr lehrt, bleibt der Titel bestehen – es sei denn, er war befristet (z.B. bei einer Juniorprofessur oder in einem befristeten Lehrauftrag).
Titelmissbrauch? Da wird’s heikel
Vorsicht: Wer sich Professor nennt, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich strafbar (§132a StGB – Missbrauch von Titeln). Klingt drastisch, aber ist wichtig. Denn in Deutschland sind akademische und berufliche Titel geschützt.
Ein bisschen Ehre verpflichtet halt auch, oder?
Wie steht es mit internationalen Professortiteln?
Jetzt wird's tricky: Wenn jemand z.B. in den USA, der Schweiz oder Österreich als Professor tätig war – darf er das in Deutschland auf die Visitenkarte schreiben?
Antwort: Kommt drauf an.
Ist der ausländische Titel offiziell anerkannt (z.B. durch Kultusministerkonferenz)? Dann ja.
War es nur ein Jobtitel ohne formale Berufung? Dann eher nein.
Oft ist ein Zusatz wie „Prof. (USA)“ nötig, um Klarheit zu schaffen.
Fazit: Wie lange darf man „Professor“ sein?
Die Kurzfassung lautet:
Lebenslang, wenn der Titel durch reguläre Berufung an einer Hochschule in Deutschland erworben wurde.
Befristet oder widerruflich, wenn es sich um eine Honorar-, Junior- oder außerplanmäßige Professur handelt.
Nicht erlaubt, wenn man nie berufen wurde – auch wenn man mal ein paar Vorlesungen gehalten hat.
Und ehrlich gesagt: Es ist kein Titel, den man leichtfertig nutzen sollte. Aber wenn man ihn rechtmäßig trägt – dann mit Stolz.
Oder wie mein alter Statistikprofessor mal sagte: „Einmal Professor, immer Professor – es sei denn, du fälschst die Noten.“
