Warum der Aufhebungsvertrag oft so verlockend klingt
Ich merke immer wieder, wie befreiend es für meine Mandanten wirkt, wenn sie die Kündigungsfrist einfach überspringen können. Stellen Sie sich vor, Sie wissen, dass die Beziehung zum Chef irreparabel gestört ist, aber Sie müssen noch drei Monate lang höflich lächeln und Aufgaben erledigen, die Sie innerlich ablehnen. Das ist zermürbend. Der Aufhebungsvertrag erlaubt es, genau diesen Zeitraum, diese oft unangenehme Wartezeit, komplett zu eliminieren.
Man einigt sich auf einen Stichtag, zum Beispiel Ende des Monats, und fertig. Das gibt sofortige Planungssicherheit, was für das eigene Privatleben, gerade wenn man schon einen neuen Job in Aussicht hat, unbezahlbar ist. Es ist die schnelle Tür raus, statt des langen, zähen Korridors der Kündigungsfrist. Das ist der psychologische Vorteil, den viele Arbeitnehmer suchen, und den man nicht unterschätzen darf.
Das Herzstück: Wie viel Abfindung ist realistisch?
Nun kommen wir zu dem Punkt, der die meisten beschäftigt: Das Geld. Wenn Sie auf Ihren Kündigungsschutz verzichten – und genau das tun Sie implizit, wenn Sie den Vertrag unterschreiben, weil Sie die Kündigung aktiv herbeiführen –, dann muss das honoriert werden. Ich habe gelesen, dass manche Experten pauschal 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr als Richtwert nennen. Das ist ein guter Anhaltspunkt, aber es ist eben nur ein Anhaltspunkt.
Wenn das Unternehmen Sie dringend loswerden will, vielleicht weil eine Umstrukturierung ansteht, die Sie obsolet macht, dann können Sie auch mal 1,5 Monatsgehälter aushandeln. Wenn Sie allerdings selbst gehen wollen, weil Sie woanders mehr verdienen, wird der Arbeitgeber argumentieren, dass das Risiko geringer ist und die Abfindung dementsprechend kleiner ausfällt. Ich persönlich finde, dass man immer mindestens einen halben Monatslohn pro Jahr fordern sollte, wenn man schon auf die Sicherheit der Kündigungsfrist verzichtet. Alles darunter ist oft zu wenig, wenn man die Risiken betrachtet.
Die große Falle: Was das Arbeitsamt dazu sagt und die Sperrzeit
Hier trenne ich mich von der freundlichen Fassade des Aufhebungsvertrages und werde juristischer, denn das ist der Punkt, an dem viele Leute unbemerkt Tausende Euro verlieren. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, geht die Arbeitsagentur zunächst davon aus, dass Sie das Arbeitsverhältnis *freiwillig* beendet haben. Das ist für die Leistungsansprüche fatal.
Die Folge ist in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in denen Sie kein Arbeitslosengeld I erhalten, obwohl Sie formal arbeitslos sind. Das sind drei Monate ohne Einkommen, die man erst einmal stemmen muss. Um das zu vermeiden, muss der Aufhebungsvertrag so formuliert sein, dass er im Nachhinein einer verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung gleichkommt. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss klar dokumentieren, dass er andernfalls gekündigt hätte.
Ich rate dringend dazu, diese Formulierung auszuhandeln: Es muss klar stehen, dass die Auflösung erfolgt, weil das Unternehmen andernfalls eine Kündigung aus betrieblichen Gründen aussprechen würde. Nur so kann man die Sperrzeit oft verhindern. Das ist keine Kleinigkeit, das ist existenzsichernd.
Szenarien, in denen der Aufhebungsvertrag wirklich Sinn macht
Es gibt Momente, da ist die einvernehmliche Lösung einfach die beste für alle Beteiligten. Ich denke da zum Beispiel an Fälle, in denen das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass ein normales Weiterarbeiten unmöglich wird, aber der Arbeitgeber Angst vor einer langwierigen Kündigungsschutzklage hat. Hier ist der Aufhebungsvertrag ein Deal, der beiden Parteien erspart, vor Gericht zu stehen.
Auch bei internen Versetzungen, die man absolut nicht möchte – vielleicht soll man plötzlich in eine andere Stadt, aber das passt privat überhaupt nicht –, kann man über diesen Weg einen sauberen Schnitt machen, anstatt sich auf einen zermürbenden Kampf um den alten Arbeitsplatz einzulassen. Es geht oft um die Kontrolle über den Zeitpunkt und die Art und Weise, wie man geht. Wenn Sie die Kontrolle behalten wollen, ist dieser Vertrag ein mächtiges Instrument.
Die kritischen Punkte: Was muss im Vertrag zwingend stehen?
Wenn Sie vor dem Papier sitzen, müssen Sie auf ein paar Dinge achten, die über die Abfindung hinausgehen. Erstens: Die Freistellung. Bestehen Sie, wenn möglich, auf einer unwiderruflichen Freistellung ab sofort bis zum Vertragsende. Das bedeutet, Sie bekommen Ihr Gehalt weiter, müssen aber nicht mehr hingehen. Das ist Gold wert, besonders wenn Sie schon woanders anfangen können.
Zweitens: Die Formulierung zur Arbeitsagentur, wie ich gerade erwähnte. Drittens: Die Frage der Resturlaubsansprüche und Überstunden. Werden diese ausgezahlt oder durch die Abfindung abgegolten? Das muss glasklar sein, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Ich habe einmal erlebt, dass jemand dachte, die Abfindung sei zusätzlich zum Resturlaub, aber im Kleingedruckten stand, dass alles darin enthalten sei. Das ist ärgerlich, weil es die effektive Abfindung mindert.
Alternativen zum Aufhebungsvertrag: Der Blick über den Tellerrand
Bevor man vorschnell unterschreibt, sollte man immer prüfen, ob eine einfache ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber nicht besser wäre. Wenn das Unternehmen Sie wirklich nicht mehr halten kann oder will, ist die betriebsbedingte Kündigung oft der sicherere Weg, da hier die Sperrzeit fast nie eintritt, weil Sie die Kündigung ja nicht selbst initiiert haben.
Manchmal ist es auch besser, erst einmal gar nichts zu unterschreiben und die Fristen laufen zu lassen, um zu sehen, ob der Arbeitgeber vielleicht doch einen besseren Vorschlag macht, wenn er merkt, dass Sie nicht sofort nachgeben. Der Aufhebungsvertrag ist ein Angebot, kein Diktat. Und wie bei jedem Angebot, das Ihre berufliche Zukunft betrifft, sollten Sie es niemals ohne die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unterschreiben. Das sind vielleicht 200 Euro, die Sie investieren, um potenziell Tausende von Euro an Abfindung zu sichern oder eine dreimonatige Sperrzeit zu vermeiden. Das ist meiner Meinung nach eine sehr gute Investition in die eigene Zukunft.

