Das Ende der Einstaatigkeit: Die Revolution im deutschen Passrecht
Jahrzehntelang klammerte sich die deutsche Gesetzgebung an das Ideal der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Man ging davon aus, dass die Loyalität eines Bürgers unteilbar sein müsse und zwei Pässe zu Interessenkonflikten führen könnten. Diese Sichtweise ist im Jahr 2024 endgültig gefallen. Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) hat der Gesetzgeber anerkannt, dass Biografien in einer globalisierten Welt komplexer geworden sind. Wer heute in Deutschland lebt, arbeitet und Steuern zahlt, soll nicht mehr gezwungen sein, einen Teil seiner Identität – symbolisiert durch den alten Pass – an der Garderobe des Einbürgerungsamtes abzugeben.
Die Neuregelung ist nichts Geringeres als ein Paradigmenwechsel. Früher war die doppelte Staatsbürgerschaft die Ausnahme, die mühsam begründet werden musste (etwa bei EU-Bürgern oder wenn das Herkunftsland die Entlassung verweigerte). Heute ist sie der gesetzliche Regelfall. Das bedeutet konkret: Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, fragt niemand mehr danach, ob Sie Ihren alten Pass behalten wollen. Sie behalten ihn einfach, sofern Ihr Herkunftsland dies zulässt. Die Zahl der Staatsbürgerschaften, die eine Person theoretisch kumulieren kann, wird somit nicht mehr durch deutsches Recht begrenzt, sondern primär durch die Gesetze der anderen beteiligten Staaten.
Ich halte diese Entwicklung für überfällig. Die alte Praxis der Beibehaltungsgenehmigung war ein bürokratisches Monster, das Ressourcen in den Behörden band und Bürger in ständiger Unsicherheit ließ. Dass dieser Zopf nun abgeschnitten wurde, spart nicht nur Zeit, sondern ist ein Akt des Respekts gegenüber der Lebensleistung von Migranten, die oft seit Jahrzehnten zum Wohlstand dieses Landes beitragen. Es ist schlichtweg unrealistisch zu erwarten, dass eine emotionale Bindung zum Geburtsland durch einen Verwaltungsakt erlischt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Wer bekommt den Doppelpass?
Auch wenn die Mehrstaatigkeit nun erlaubt ist, sind die Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit weiterhin präzise definiert. Man bekommt den deutschen Pass nicht geschenkt, nur weil man ihn jetzt zusätzlich haben darf. Die Kernvoraussetzung ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, der nun bereits nach fünf Jahren – statt wie bisher nach acht Jahren – eine Einbürgerung ermöglicht. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie etwa C1-Sprachkenntnissen oder herausragendem ehrenamtlichem Engagement, kann die Frist sogar auf drei Jahre verkürzt werden.
Ein entscheidender Faktor bleibt die wirtschaftliche Komponente. Die Lebensunterhaltssicherung muss in der Regel ohne Sozialleistungen (Bürgergeld) erfolgen. Es gibt zwar Ausnahmen für Gastarbeiter der ersten Generation oder für Menschen, die in Vollzeit arbeiten und dennoch aufstocken müssen, doch der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenständigkeit steht fest. Wer also drei oder vier Staatsbürgerschaften anstrebt, muss zunächst beweisen, dass er fest im deutschen System verwurzelt ist und für sich selbst sorgen kann.
Zudem wurde der Katalog der Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verschärft. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit als zweite oder dritte Option wählt, muss sich explizit gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit bekennen. Dies ist kein bloßer Formalismus mehr. Die Behörden prüfen heute genauer, ob das Verhalten des Antragstellers mit diesen Werten im Einklang steht. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist damit zwar leichter zugänglich geworden, was die Anzahl der erlaubten Pässe angeht, aber inhaltlich anspruchsvoller in Bezug auf die Werteorientierung.
Die Streichung der Beibehaltungsgenehmigung
Ein technischer, aber extrem wichtiger Punkt ist der Wegfall von Paragraph 25 StAG a.F. Bisher verloren Deutsche automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag annahmen, es sei denn, sie hatten vorher eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Dieser Prozess war teuer (ca. 255 Euro Gebühr) und langwierig. Oft dauerte es zwölf Monate oder länger, bis über einen solchen Antrag entschieden wurde. Seit dem 27. Juni 2024 ist dieser Paragraph Geschichte. Deutsche im Ausland können nun jede beliebige Staatsangehörigkeit annehmen, ohne ihren deutschen Pass auch nur für eine Sekunde zu gefährden. Das ist besonders für die wachsende Zahl deutscher Expats in den USA, Kanada oder Australien eine massive Erleichterung.
In der Praxis führt dies dazu, dass wir in den nächsten Jahren eine Welle von "Multi-Staatsbürgern" sehen werden. Ein Kind, das in Deutschland als Sohn einer Französin und eines US-Amerikaners geboren wird, kann heute problemlos drei Pässe besitzen: den deutschen (durch Geburt im Inland bei entsprechendem Aufenthalt der Eltern), den französischen (durch die Mutter) und den US-amerikanischen (durch den Vater). Früher hätte dieses Kind sich unter Umständen entscheiden müssen; heute ist die Kumulation rechtlich völlig unbedenklich.
Staatsbürgerschaft durch Geburt: Das Jus-Soli-Prinzip in der Praxis
Deutschland hat sein Geburtsortsprinzip (Jus Soli) ebenfalls angepasst. Kinder ausländischer Eltern erhalten bei der Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Zuvor lag diese Frist bei acht Jahren. Diese Verkürzung ist ein starkes Signal für die Integration der zweiten Generation.
Besonders wichtig ist hierbei der Wegfall der sogenannten Optionspflicht. Junge Erwachsene, die mit zwei Staatsangehörigkeiten in Deutschland aufgewachsen sind, mussten sich früher zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für eine Nationalität entscheiden. Dieser Zwang zur Entscheidung hat in der Vergangenheit zu viel Unmut und Entfremdung geführt. Nun können diese jungen Menschen dauerhaft beide Pässe behalten. Die Identität wird nicht mehr staatlich verordnet, sondern als das akzeptiert, was sie ist: multipolar.
Statistisch gesehen betrifft dies eine enorme Anzahl an Menschen. Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland besitzen bereits mehr als eine Staatsangehörigkeit, und es ist davon auszugehen, dass diese Zahl durch die Neuregelung der Geburtsort-Regelungen in den nächsten zehn Jahren um mindestens 30 bis 40 Prozent steigen wird. Die "Generation Doppelpass" ist kein politisches Schlagwort mehr, sondern gelebte Realität in deutschen Grundschulen und Universitäten.
Wenn das Herkunftsland die Mehrstaatigkeit blockiert
Es wäre zu kurz gegriffen, nur auf das deutsche Recht zu blicken. Die Frage, wie viele Staatsbürgerschaften man haben kann, wird oft nicht in Berlin entschieden, sondern in den Hauptstädten der Herkunftsländer. Deutschland erlaubt zwar die Mehrstaatigkeit, aber Länder wie Indien, China oder Japan kennen das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft schlichtweg nicht. Wer dort eine fremde Nationalität annimmt, verliert seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes.
Für einen indischen IT-Spezialisten in München bedeutet das: Er könnte aus deutscher Sicht seinen indischen Pass behalten, verliert ihn aber nach indischem Recht in dem Moment, in dem er die deutsche Urkunde unterschreibt. Hier stoßen die liberalen deutschen Gesetze an die Grenzen der internationalen Diplomatie. Es gibt zwar Konstrukte wie die "Overseas Citizenship of India" (OCI), die viele Rechte eines Staatsbürgers gewährt, aber formal ist es keine volle Staatsangehörigkeit. Wer also plant, mehrere Pässe zu sammeln, muss zwingend die Gesetze beider Seiten prüfen.
Interessanterweise gibt es auch Länder, die eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit faktisch unmöglich machen, wie etwa der Iran, Marokko oder Syrien. In diesen Fällen war die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland schon früher die Regel, da Unmöglichkeit der Entlassung ein Härtefall war. Die neue Gesetzeslage nivelliert nun diesen Vorteil, den Bürger aus "unkooperativen" Staaten paradoxerweise hatten, indem sie das Privileg des Doppelpasses auf alle Nationalitäten ausweitet.
Häufige Fallstricke und bürokratische Hürden
Trotz der Liberalisierung gibt es Punkte, an denen der Traum vom Doppelpass scheitern kann. Ein häufiger Stolperstein ist die Einbürgerungsstatistik der letzten Jahre, die zeigt, dass viele Anträge aufgrund lückenhafter Erwerbsbiografien abgelehnt werden. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre längere Zeit auf staatliche Unterstützung angewiesen war, muss sehr gute Gründe vorbringen, warum dies unverschuldet war (z.B. durch Krankheit oder Pflege von Angehörigen). Die bloße Tatsache, dass Mehrstaatigkeit erlaubt ist, entbindet nicht von der Pflicht zur wirtschaftlichen Integration.
Ein weiterer Aspekt ist die Sicherheit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spielt bei jeder Einbürgerung eine Rolle. Wer in sozialen Medien oder durch Vereinsmitgliedschaften Zweifel an seiner Verfassungstreue weckt, wird trotz erfüllter Fristen und Sprachkenntnisse keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Behörden sind hier durch die jüngsten Gesetzesänderungen sensibilisiert worden. Es wird verstärkt darauf geachtet, ob der Bewerber die Werte des Grundgesetzes nicht nur formal unterschreibt, sondern auch im Alltag teilt.
Man sollte zudem nicht vergessen, dass mehrere Staatsbürgerschaften auch Verpflichtungen mit sich bringen können. In einigen Ländern besteht weiterhin eine Wehrpflicht oder eine globale Steuerpflicht (wie in den USA). Wer drei Pässe besitzt, ist theoretisch drei verschiedenen Rechtssystemen unterworfen. Im Falle eines Konsularnotfalls im Ausland kann es zudem kompliziert werden: Wenn Sie als deutsch-türkischer Staatsbürger in der Türkei verhaftet werden, hat die deutsche Botschaft kaum Handhabe, da Sie dort primär als Inländer behandelt werden. Das ist der Preis für die Freiheit der multiplen Zugehörigkeit.
FAQ: Wichtige Fragen zur mehrfachen Staatsangehörigkeit
Kann ich mehr als zwei Staatsbürgerschaften haben?
Ja, aus deutscher Sicht ist das absolut möglich. Wenn Sie beispielsweise durch Ihre Eltern bereits zwei Nationalitäten besitzen und nun die deutsche durch Einbürgerung hinzuerwerben, können Sie alle drei behalten. Das Staatsangehörigkeitsgesetz setzt hier keine numerische Grenze. Entscheidend ist nur, dass die anderen Staaten ihre Staatsangehörigkeit nicht entziehen, wenn Sie die deutsche annehmen.
Muss ich meinen alten Pass abgeben, wenn ich Deutscher werde?
Nein, seit Juni 2024 ist die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit keine Voraussetzung mehr für die Einbürgerung in Deutschland. Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wurde offiziell aufgegeben. Sie können Ihren Herkunftspass behalten, sofern das Recht Ihres Herkunftslandes dies zulässt. Eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit wird von den deutschen Behörden nicht mehr verlangt.
Gilt die neue Regelung auch rückwirkend?
Leider nein. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, weil er eine andere annahm oder wer bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben musste, bekommt diese nicht automatisch zurück. Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten der Wiedereinbürgerung, die jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen und an strenge Bedingungen geknüpft sind.
Fazit: Ein moderner Staat für eine moderne Welt
Die Antwort auf die Frage "Wie viele Staatsbürgerschaften kann man in Deutschland haben?" spiegelt die Modernisierung der Bundesrepublik wider. Deutschland hat sich von einem starren, auf Herkunft fixierten Modell hin zu einem modernen Einwanderungsland entwickelt, das multiple Identitäten als Bereicherung und nicht als Gefahr sieht. Die gesetzliche Erlaubnis der Mehrstaatigkeit ist ein Meilenstein, der die Realität von Millionen Menschen anerkennt.
Ob Sie nun zwei, drei oder noch mehr Pässe besitzen, hängt heute weniger an deutschen Verboten als an Ihrer persönlichen Biografie und den Gesetzen der anderen involvierten Staaten. Mit der Verkürzung der Einbürgerungsfristen auf fünf (oder drei) Jahre und dem Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung hat Deutschland eines der liberalsten Staatsangehörigkeitsrechte in Europa geschaffen. Es ist eine Einladung zur Teilhabe, die jedoch klare Anforderungen an die Integration und das Bekenntnis zu demokratischen Werten stellt. Wer diese erfüllt, kann die Vorteile mehrerer Staatsangehörigkeiten genießen, ohne sich für eine Seite entscheiden zu müssen. In einer Welt, die immer enger zusammenrückt, ist dies der einzige logische Weg.

