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Ist Söldnertum strafbar? Rechtliche Lage und Konsequenzen in Deutschland

Ist Söldnertum strafbar? Rechtliche Lage und Konsequenzen in Deutschland

Die rechtliche Definition von Söldnertum nach deutschem Strafrecht

Der § 109h des Strafgesetzbuches regelt die Strafbarkeit des Söldnertums seit 2002 explizit. Ein Söldner wird rechtlich als Person definiert, die speziell angeworben wird, um in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen, die tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt und die hauptsächlich durch das Verlangen nach privatem Gewinn motiviert ist. Diese Definition lehnt sich eng an Artikel 47 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen von 1977 an.

Entscheidend ist die Kombination mehrerer Kriterien. Nicht jede bezahlte militärische Tätigkeit fällt automatisch unter den Söldnerbegriff. Die Person darf weder Staatsangehöriger einer Konfliktpartei sein noch dauerhaft im Hoheitsgebiet einer Konfliktpartei ansässig sein. Zudem darf sie nicht Angehöriger der regulären Streitkräfte einer Konfliktpartei sein und darf nicht in amtlichem Auftrag eines Drittstaates handeln. Diese restriktive Definition führt dazu, dass viele moderne militärische Söldneraktivitäten formal nicht erfasst werden.

Welche konkreten Handlungen macht § 109h StGB strafbar?

Das deutsche Strafgesetzbuch erfasst drei verschiedene Tathandlungen. Erstens: Wer einen Deutschen anwirbt, damit dieser als Söldner an einem bewaffneten Konflikt teilnimmt. Zweitens: Wer selbst als deutscher Staatsangehöriger als Söldner an einem bewaffneten Konflikt teilnimmt. Drittens: Wer einen Deutschen zu einer solchen Teilnahme anstiftet oder ihm dabei Hilfe leistet.

Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa wenn die Anwerbung gewerbsmäßig erfolgt oder wenn mehrere Personen angeworben werden, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre erhöht werden. Bemerkenswert ist, dass bereits die Anwerbung strafbar ist – es muss also nicht zur tatsächlichen Teilnahme am Konflikt kommen.

Eine Strafverfolgung ist jedoch nur möglich, wenn die Tat einen Bezug zu Deutschland aufweist. Das bedeutet konkret: Entweder ist der Täter oder das Opfer Deutscher, oder die Tat wurde im Inland begangen. Ausländische Söldner, die im Ausland tätig sind, fallen nicht unter deutsches Strafrecht, selbst wenn sie von Deutschland aus operieren.

Der Unterschied zwischen Söldnern und privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen

Private Militärunternehmen (PMCs) und Sicherheitsfirmen bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, die oft schwer von klassischem Söldnertum zu unterscheiden ist. Unternehmen wie die ehemalige Blackwater (heute Academi) oder die russische Wagner-Gruppe beschäftigen Tausende bewaffneter Kräfte weltweit. Dennoch werden ihre Mitarbeiter rechtlich meist nicht als Söldner eingestuft.

Der entscheidende Unterschied liegt formal in der vertraglichen Konstruktion. PMCs behaupten, defensive Aufgaben zu erfüllen – Objektschutz, Personenschutz, Logistiksicherung. Die Realität in Konfliktgebieten wie dem Irak, Afghanistan oder der Ukraine sieht allerdings anders aus. Zwischen 2003 und 2007 waren schätzungsweise 20.000 bis 30.000 private Sicherheitskräfte im Irak eingesetzt, viele davon in kampfnahen Funktionen.

Die rechtliche Einordnung scheitert an mehreren Punkten der Söldnerdefinition. PMC-Mitarbeiter werden oft von registrierten Unternehmen beschäftigt, die wiederum von Regierungen beauftragt werden. Damit handeln sie formal „in amtlichem Auftrag" – auch wenn dieser Auftrag ein privatrechtlicher Vertrag ist. Zudem beschreiben die Verträge ihre Aufgaben als „Sicherheitsdienstleistungen", nicht als Kampfteilnahme. Diese Formulierungen genügen häufig, um der strafrechtlichen Definition zu entgehen. Eine Umgehungskonstruktion, die Kritiker seit Jahren anprangern.

Völkerrechtliche Perspektive: Das internationale Söldnerverbot

Das Völkerrecht steht Söldnern seit Jahrzehnten ablehnend gegenüber. Das bereits erwähnte Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen von 1977 verweigert Söldnern den Status als Kombattanten oder Kriegsgefangene. Das bedeutet: Söldner genießen im Kriegsfall nicht den Schutz des humanitären Völkerrechts, der regulären Soldaten zusteht. Sie können nach nationalem Recht des Staates verfolgt werden, auf dessen Territorium sie gefangen genommen werden.

Die Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern von 1989 geht noch weiter. Sie verpflichtet Vertragsstaaten, Söldneraktivitäten unter Strafe zu stellen. Allerdings haben nur 37 Staaten diese Konvention ratifiziert – weder die USA noch Deutschland oder andere westliche Hauptmächte sind dabei. Die praktische Bedeutung bleibt daher begrenzt.

Auf EU-Ebene existieren Gemeinsame Standpunkte und Verhaltenskodizes zu Waffenexporten und PMCs, diese bleiben jedoch rechtlich unverbindlich. Die europäische Debatte kreist seit Jahren um strengere Regulierungen, ohne bisher zu bindenden Rechtsinstrumenten zu führen. Die wirtschaftlichen Interessen – der globale PMC-Markt wird auf über 200 Milliarden Dollar geschätzt – stehen härteren Regelungen im Weg.

Graubereiche: Wo endet legale Sicherheitsarbeit, wo beginnt Söldnertum?

Die Übergänge sind fließend und schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein deutscher Staatsbürger, der für eine britische Sicherheitsfirma im Irak Konvois bewacht, bewegt sich formal in einem legalen Rahmen. Derselbe Deutsche, der für eine obskure Firma in Libyen kämpft, macht sich strafbar. Die Unterschiede liegen oft nur in der Vertragsgestaltung und der Selbstdarstellung des Arbeitgebers.

Besonders problematisch: Ausbildungstätigkeiten. Deutsche Militärberater, die ausländische Streitkräfte trainieren, sind legal – sofern dies im Rahmen staatlicher Abkommen geschieht. Private Trainer, die Rebellengruppen ausbilden, bewegen sich hingegen im kriminellen Bereich. Die Abgrenzung hängt vom formalen Auftraggeber ab, nicht von der tatsächlichen Tätigkeit. Ein Beispiel: Die Ausbildung syrischer Oppositionskämpfer durch westliche Geheimdienste war rechtlich gedeckt, private Initiativen wären strafbar gewesen.

Ein weiterer Graubereich betrifft ehemalige Soldaten der Bundeswehr, die nach Dienstende für ausländische Streitkräfte tätig werden. Solange sie in reguläre Armeen eintreten und die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes erwerben, ist dies meist legal. Die französische Fremdenlegion hat seit Jahrzehnten deutsche Mitglieder – völlig rechtmäßig. Anders verhält es sich bei Engagements in irregulären Verbänden oder bei Söldnergruppen wie der Wagner-Truppe.

Strafen und Konsequenzen: Was droht deutschen Söldnern konkret?

Die theoretische Strafandrohung von bis zu drei Jahren – in schweren Fällen fünf Jahren – Freiheitsstrafe klingt zunächst moderat. In der Praxis sind Verurteilungen wegen Söldnertums in Deutschland jedoch extrem selten. Seit Einführung des § 109h im Jahr 2002 gab es nur eine Handvoll dokumentierter Verfahren.

Das liegt an mehreren Faktoren. Erstens: Beweisschwierigkeiten. Söldneraktivitäten finden in fernen Krisengebieten statt, Beweise sind schwer zu beschaffen. Zweitens: Politische Zurückhaltung. Viele Söldner-Einsätze erfolgen in Grauzonen, in denen westliche Regierungen selbst involviert sind – eine konsequente Strafverfolgung könnte eigene Verstrickungen offenlegen. Drittens: Die restriktive Definition macht Verurteilungen schwer.

Konkrete Zahlen sind kaum verfügbar, aber Experten schätzen, dass zwischen 50 und 200 deutsche Staatsangehörige in den letzten zwei Jahrzehnten in verschiedenen Konfliktzonen als Söldner oder PMC-Mitarbeiter tätig waren. Verurteilt wurden davon weniger als fünf. Die meisten Fälle, die überhaupt bekannt werden, enden mit Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Verjährung.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen weitere Sanktionen. Söldner können in den betroffenen Staaten nach nationalem Recht verurteilt werden – teilweise mit drakonischen Strafen bis zur Todesstrafe. Zudem können sie völkerrechtlich nicht den Kombattantenstatus beanspruchen, was bedeutet: keine Behandlung als Kriegsgefangene, kein diplomatischer Schutz durch Deutschland. Rein rechtlich sind sie Kriminelle, nicht Soldaten.

Berühmte Fälle und ihre rechtliche Aufarbeitung

Der wohl bekannteste deutsche Fall betrifft Mitglieder der Wagner-Gruppe im Ukraine-Konflikt. Mehrere deutsche Staatsangehörige sollen seit 2014 auf prorussischer Seite gekämpft haben. Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, führten bisher aber zu keinen Verurteilungen. Die Beschuldigten bestritten entweder ihre Beteiligung oder beriefen sich auf humanitäre Motive.

International sorgte 2004 der gescheiterte Putschversuch in Äquatorialguinea für Aufsehen. Der britische Söldner Simon Mann versuchte mit etwa 70 Söldnern, die Regierung zu stürzen. Das Unternehmen wurde von südafrikanischen und simbabwischen Behörden gestoppt. Mann wurde zu 34 Jahren Haft verurteilt, später begnadigt. Der Fall illustriert die globale Dimension des Söldnerwesens und die unterschiedlichen rechtlichen Reaktionen verschiedener Staaten. In Deutschland wäre ein solches Vorhaben nach § 109h sowie nach weiteren Straftatbeständen wie Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar.

Ein weiterer bemerkenswerter Fall ist die Aktivität deutscher Staatsbürger in der spanischen Fremdenlegion während des Bürgerkriegs 1936-1939. Historisch gehört dies zu den wenigen dokumentierten Fällen massenhafter deutscher Söldnerbeteiligung. Damals existierte § 109h noch nicht, aber nach damaligem Recht machten sich deutsche Freiwillige strafbar, wenn sie ohne Genehmigung in fremden Militärdienst traten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Söldnertum und Strafbarkeit

Darf ich als Deutscher für eine ausländische Armee kämpfen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Der Eintritt in reguläre Streitkräfte eines anderen Staates ist grundsätzlich legal, solange keine Söldnertätigkeit im Sinne des § 109h vorliegt. Die französische Fremdenlegion, die US-Streitkräfte oder die britische Armee beschäftigen deutsche Staatsbürger legal. Voraussetzung ist meist die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes oder eine offizielle Rekrutierung durch staatliche Stellen. Problematisch wird es bei irregulären Verbänden, Rebellengruppen oder privaten Militärfirmen in aktiven Konfliktgebieten. Hier sollte vorher unbedingt rechtliche Beratung eingeholt werden, da die Grenze zur strafbaren Söldnertätigkeit schnell überschritten ist.

Wie wahrscheinlich ist eine Strafverfolgung in Deutschland?

Relativ gering, aber nicht ausgeschlossen. Die Dunkelziffer ist hoch, die Aufklärungsquote niedrig. Viele Fälle werden nie bekannt oder können mangels Beweisen nicht verfolgt werden. Öffentliche Fälle, die mediale Aufmerksamkeit erregen, werden jedoch meist untersucht. Wer offen in sozialen Medien über seine Söldnertätigkeit berichtet oder bei der Rückkehr nach Deutschland auffällig wird, muss mit Ermittlungen rechnen. Die praktische Verfolgung hängt stark vom politischen Kontext ab – Söldner in Konflikten, die Deutschland nahestehen, werden anders behandelt als solche in gegnerischen Lagern. Ein zynischer, aber realistischer Aspekt der Rechtspraxis.

Was ist mit deutschen Kämpfern im Ukraine-Krieg?

Die Situation ist komplex. Deutsche Staatsbürger, die auf ukrainischer Seite gegen Russland kämpfen, befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Formal könnten sie unter § 109h fallen, praktisch dürfte eine Strafverfolgung unwahrscheinlich sein, solange Deutschland offiziell die Ukraine unterstützt. Anders sieht es bei Kämpfern auf russischer oder separatistischer Seite aus – hier wurden bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die ukrainische Regierung hat eine „Internationale Legion" gegründet, die ausländische Freiwillige integriert. Ob diese Konstruktion ausreicht, um den Söldnerstatus auszuschließen, ist rechtlich umstritten. Es fehlt bisher an höchstrichterlicher Rechtsprechung zu dieser Konstellation.

Fazit: Ein Straftatbestand mit begrenzter Wirkung

Söldnertum ist in Deutschland zwar strafbar, die praktische Bedeutung des § 109h StGB bleibt jedoch begrenzt. Die enge Definition, hohe Beweishürden und politische Zurückhaltung führen dazu, dass Verurteilungen selten sind. Gleichzeitig floriert der globale Markt für private Militär- und Sicherheitsdienstleistungen, der formal nicht unter das Söldnerverbot fällt. Die rechtlichen Grauzonen sind enorm und werden von kommerziellen Akteuren systematisch ausgenutzt.

Für Einzelpersonen bedeutet das: Wer sich auf militärische Abenteuer im Ausland einlässt, bewegt sich auf dünnem Eis. Die theoretische Strafbarkeit besteht, auch wenn Verfolgung unwahrscheinlich erscheint. Staatliche Schutzgarantien fallen weg, völkerrechtliche Risiken sind erheblich. Die deutsche Rechtslage spiegelt letztlich die ambivalente Haltung westlicher Staaten zu privatisierter Kriegsführung wider: offiziell geächtet, praktisch toleriert, wo es den eigenen Interessen dient. Eine Reform, die klarere Grenzen zieht und moderne Formen des Söldnerwesens erfasst, ist überfällig – politisch aber nicht in Sicht.

💡 Wichtige Punkte

  • Wie Finanzen aufteilen? - Die 50-30-20-Regel ist ein einfacher Weg, Ihr monatliches Nettoeinkommen zu budgetieren.
  • Welche Dokumente kopieren? - Welche Unterlagen muss ich für meine Reise kopieren?Reisepass oder Personalausweis.Kreditkarte und Online-Banking-Unterlagen.
  • Welches Sternzeichen steht für Finanzen? - Als Steinbock hast du einen guten Überblick über deine Finanzen, welche durch berufliche Veränderungen profitieren können.
  • Welche Dokumente in Fluchtrucksack? - Direkt vor der Flucht sollten Sie den Fluchtrucksack noch mit folgenden Dingen ergänzen:Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass.Bargeld.
  • Welche Dokumente Einreise Tschechien? - Die Einreise nach und der Aufenthalt in Tschechien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:Reisepass: Ja.

❓ Häufig gestellte Fragen

1. Wie Finanzen aufteilen?

Die 50-30-20-Regel ist ein einfacher Weg, Ihr monatliches Nettoeinkommen zu budgetieren. Sie besagt, dass 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens für Fixkosten (wie Miete und Rechnungen), 30 Prozent für persönliche Bedürfnisse (wie Hobbys oder Ausgehen) und 20 Prozent fürs Sparen vorgesehen sein sollten.

2. Welche Dokumente kopieren?

Welche Unterlagen muss ich für meine Reise kopieren?
  • Reisepass oder Personalausweis.
  • Kreditkarte und Online-Banking-Unterlagen.
  • Krankenversicherungskarte und Haftpflichtversicherungsnummer.
  • Impfpass und Blutspenderausweis.
  • Führerschein.
  • Alle Reiseunterlagen und Buchungsbestätigungen.
Weitere Einträge...•27.07.2021

3. Welches Sternzeichen steht für Finanzen?

Als Steinbock hast du einen guten Überblick über deine Finanzen, welche durch berufliche Veränderungen profitieren können.

4. Welche Dokumente in Fluchtrucksack?

Direkt vor der Flucht sollten Sie den Fluchtrucksack noch mit folgenden Dingen ergänzen:
  • Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass.
  • Bargeld.
  • Geldkarte.
  • Krankenversicherungskarte.
  • Schlüssel – Autoschlüssel, Hausschlüssel.
  • Smartphone oder Handy – plus Ladekabel oder Powerbank.

5. Welche Dokumente Einreise Tschechien?

Die Einreise nach und der Aufenthalt in Tschechien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja.
  • Vorläufiger Reisepass: Ja.
  • Personalausweis: Ja.
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja.
  • Kinderreisepass: Ja.

6. Ist Narzissmus strafbar?

Stellt der Täter seinem Opfer derart nach, dass seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist, drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.11.01.2021

7. Ist Schreien strafbar?

“, „Du Trottel“: Solche und ähnliche Beschimpfungen muss sich niemand gefallen lassen, auch von seinem Chef oder seiner Chefin nicht. Auch im Unternehmen müssen sich die Menschen an Recht und Gesetz halten – und persönliche Beleidigungen sind ein Straftatbestand (§185 StGB).16.01.2019

8. Ist Söldner strafbar?

In Deutschland ist es strafbar, deutsche Staatsangehörige „zugunsten einer ausländischen Macht“ „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ anzuwerben (§ 109h StGB).

9. Ist Spionage strafbar?

gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 oder § 96 Abs.

10. Ist Küssen strafbar?

Küssen verboten! Das Oberlandesgericht Hamm schiebt mit seinem Urteil vom 26.02.2013 (III-5 RVs 6/13) Kussverbrechern einen Riegel vor. Wer einen anderen Menschen gegen seinen Willen küsst, begeht damit eine strafbare Nötigung.15.03.2013

11. Ist Oralverkehr strafbar?

Besteht die sexuelle Handlung in einem Eindringen in den Körper (Geschlechtsverkehr, Oralverkehr u.a.), liegt ein besonders schwerer Fall § 176 a StGB, mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren vor.

12. Ist kastrieren strafbar?

Ist eine Kastration erlaubt? Laut dem deutschen Tierschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen – zumindest ohne vernünftigen Grund. Daher wäre eine Kastration erst einmal verboten. Wenn aber ein „vernünftiger Grund“ vorhanden ist, liegt eine Ausnahme vor.

13. Ist zitieren strafbar?

Denn für die Verwendung der Zitate schreibt das Urheberrecht unter § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) konkrete Vorgaben vor. Wer beim Zitieren das Urheberrecht missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn in diesem Fall liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, gegen die der Geschädigte juristisch vorgehen kann.

14. Ist Selbstplagiat strafbar?

Grundsätzlich kann ein Selbstplagiat als Täuschungsversuch gewertet werden und somit zum Nichtbestehen einer Prüfungsleistung bis hin zur Exmatrikulation führen.07.02.2020

15. Ist Gaslighting strafbar?

Ist Gaslighting strafbar? Nein. Es zählt zu psychischer Gewalt, die anders als Körperverletzung nicht strafbar ist. Unterstützung gibt es beispielweise bei Beratungsstellen wie dem Weissen Ring.27.05.2022

16. Was ist die stärkste Motivation?

Intrinsische Motivation Es ist die stärkste und ausdauerndste Antriebskraft des Menschen.30.11.2016

17. Kann man Mitarbeiter motivieren?

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    19. Wie erkenne ich einen guten Mitarbeiter?

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    24. Wie steigere ich die Motivation der Mitarbeiter?

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  • Zeigen Sie Interesse.
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    25. Was ist wichtig für Mitarbeiter?

    In einer aktuellen Studie der ZEIT nannten über 80 Prozent der befragten Arbeitnehmer als wichtigsten Aspekt ihrer Arbeit, sich dort wohlzufühlen.