Was bedeutet überhaupt „Wohnvorteil“?
Eine Wohnung, die man nutzt, ohne sie zu bezahlen – klingt erstmal nett, oder?
Der Wohnvorteil ist im Prinzip ein geldwerter Vorteil, den man hat, wenn man mietfrei wohnt – z.B. im eigenen Haus oder einer abbezahlten Wohnung. Und ja, der wird fiktiv als Einkommen gerechnet, wenn es um Unterhalt geht. Klingt erstmal schräg, ist aber Gesetz.
Wohnvorteil beim Ehegattenunterhalt
Wer bleibt in der Wohnung – und was kostet das?
Stell dir vor: Nach der Trennung bleibt eine Person im Haus wohnen. Wenn das Haus beiden gehört, kann es kompliziert werden – aber nehmen wir mal an, eine Person bleibt drin und muss keinen Mietzins zahlen.
Dann wird der Wohnvorteil zum Einkommen dazugerechnet. Das bedeutet: Auch wenn du kein Geld auf dem Konto bekommst, zählt der Mietwert deiner Wohnsituation wie zusätzliches Gehalt.
In der Praxis heißt das: Wenn der angenommene Mietwert 800 € beträgt, und du 2.200 € netto verdienst, wird bei der Berechnung vom Unterhalt mit 3.000 € „Einkommen“ gerechnet. Puh. Das kann richtig reinhauen.
Wohnvorteil beim Kindesunterhalt
Auch das Kind wohnt da – aber zählt’s trotzdem?
Jetzt wird’s tricky. Wenn du mit dem Kind in der Wohnung lebst, wird der Wohnvorteil nicht in voller Höhe als Einkommen angesetzt – schließlich profitierst du ja nicht allein davon.
In solchen Fällen wird oft ein Abzug gemacht – z.B. nur 2/3 oder die Hälfte angerechnet. Es kommt auch drauf an, ob du noch Kredit fürs Haus zahlst. Denn Zinszahlungen mindern den Wohnvorteil, Tilgung aber nicht (ja, das ist wieder eine dieser seltsamen Regelungen).
Ich erinnere mich noch, wie meine Bekannte Sandra total verwirrt war, weil sie dachte: "Ich zahl doch monatlich 900 € Kreditrate, wie kann das als 'Vorteil' zählen?"
Antwort vom Anwalt: "Die Tilgung erhöht dein Vermögen, zählt also nicht als 'Kosten' im Sinne des Unterhaltsrechts." Autsch.
Wie wird der Wohnwert eigentlich berechnet?
Nicht einfach Daumen pi mal Auge (aber fast...)
Ganz ehrlich? Ich hab da auch schon gegoogelt wie verrückt, weil die Zahlen oft total unterschiedlich waren.
Grundsätzlich wird der ortsübliche Mietwert für eine vergleichbare Immobilie herangezogen. Also:
Größe
Lage
Ausstattung
Ein Einfamilienhaus mit Garten in einer Kleinstadt bringt natürlich weniger Wohnvorteil als eine 3-Zimmer-Wohnung in München. Manchmal schätzen Gerichte oder Sachverständige das – aber oft reicht auch ein Blick auf Immobilienportale und Vergleichsmieten.
Tipp von meinem Anwalt damals: Immer Belege sammeln und Vergleichsangebote sichern, falls du später was widerlegen musst.
Und was passiert, wenn die Immobilie noch belastet ist?
Also noch nicht abbezahlt – zählt das trotzdem?
Jein. Wenn du noch einen Kredit auf dem Haus hast, zählt der Zinsanteil deiner Raten als Minderung des Wohnvorteils. Die Tilgung – wie gesagt – leider nicht.
Heißt: Wenn deine Rate 1.000 € beträgt, davon 300 € Zinsen, dann wird dein Wohnvorteil z.B. mit 800 € angesetzt, aber nur die 300 € Zinsen abgezogen. Bleiben also 500 € anrechenbarer Vorteil.
Das hat mich damals echt genervt, weil es sich einfach unfair anfühlt. Aber ja – so rechnet das deutsche Familienrecht.
Fazit: Wohnvorteil kann Unterhaltspflicht richtig beeinflussen
Wenn du mietfrei wohnst – sei es im eigenen Haus oder einer geerbten Wohnung – rechnet das Gesetz, als ob du dadurch mehr verdienst. Und je nach Situation wirkt sich das deutlich auf den Unterhalt aus, den du zahlen (oder bekommen) sollst.
Es lohnt sich auf jeden Fall, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ich hab’s am Anfang total unterschätzt – und wurde ehrlich gesagt eiskalt überrascht.
Mein Tipp? Sprich frühzeitig mit einem Anwalt, schau dir die Vergleichsmieten in deiner Gegend an – und sei vorbereitet. Denn der Wohnvorteil ist nicht nur ein abstraktes Wort. Er kann richtig ins Geld gehen.
