Der Mietvertrag: Eure gemeinsame Basis (oder eben auch nicht mehr)
Zuerst müssen wir uns den Mietvertrag mal genauer anschauen. Steht da „Wir sind ein Paar und mieten gemeinsam“? Eher nicht. Wahrscheinlicher ist, dass ihr beide als gleichberechtigte Mieter aufgeführt seid. Das bedeutet: Ihr habt beide die gleichen Rechte, aber eben auch die gleichen Pflichten. Und das kann knifflig werden.
Was bedeutet das konkret?
Ganz einfach: Ihr haftet gemeinsam für die Miete. Zahlt einer von euch nicht, muss der andere einspringen. Und das gilt auch für Schäden in der Wohnung. Super, oder? (Ironie lässt grüßen.)
Option 1: Einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter
Der Idealfall: Ihr sprecht mit eurem Vermieter und erklärt die Situation. Vielleicht ist er ja bereit, einen von euch aus dem Mietvertrag zu entlassen. Das geht aber nur, wenn der Vermieter zustimmt. Er muss schließlich sicherstellen, dass die Miete auch weiterhin pünktlich kommt. Und ganz ehrlich: Warum sollte er sich auf so ein Risiko einlassen?
Der Nachmieter-Trick
Eine Möglichkeit, den Vermieter zu überzeugen: Bietet ihm einen geeigneten Nachmieter an. Jemand, der solvent ist und die Wohnung übernehmen möchte. Aber Achtung: Der Vermieter muss den Nachmieter nicht akzeptieren. Er kann ihn ablehnen, wenn er triftige Gründe hat (z.B. schlechte Bonität).
Option 2: Der Auszug eines Partners
Einer zieht aus, der andere bleibt. Klingt einfach, ist es aber oft nicht. Denn auch wenn einer die Wohnung verlässt, haftet er weiterhin für die Miete – zumindest so lange, bis der Vermieter ihn aus dem Vertrag entlässt oder ein neuer Mieter gefunden ist. Das ist echt ätzend, ich weiß.
Die leidige Frage der Kaution
Wer bekommt die Kaution, wenn einer auszieht? Grundsätzlich steht die Kaution beiden Mietern gemeinsam zu. Ihr müsst euch also einigen, wie ihr das untereinander regelt. Oftmals zahlt derjenige, der in der Wohnung bleibt, dem Ausziehenden seinen Anteil an der Kaution aus. Aber auch hier gilt: Redet miteinander! Eine klare Vereinbarung ist Gold wert.
Option 3: Die Kündigung des Mietvertrags
Wenn gar nichts mehr geht, bleibt euch nur noch die Kündigung des Mietvertrags. Aber Achtung: Die Kündigung muss von beiden Mietern unterschrieben werden. Und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Das ist meistens eine Frist von drei Monaten. Heißt: Ihr müsst noch drei Monate Miete zahlen, auch wenn ihr schon längst getrennte Wege geht. Super, oder? (Noch mehr Ironie.)
Sonderkündigungsrecht? Denkste!
Viele glauben, dass sie nach einer Trennung ein Sonderkündigungsrecht haben. Falsch gedacht! Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Eine Trennung gehört leider nicht dazu. Sorry.
Option 4: Der Gang zum Anwalt
Wenn ihr euch überhaupt nicht einigen könnt, kann ein Anwalt helfen. Er kann euch beraten, eure Rechte und Pflichten erklären und im schlimmsten Fall auch vor Gericht vertreten. Aber Achtung: Ein Anwalt kostet Geld. Und ein Rechtsstreit kann sich lange hinziehen. Überlegt euch also gut, ob es das wirklich wert ist.
Fazit: Reden ist Gold, Einigung ist Silber, ein Anwalt ist teuer
Eine Trennung mit gemeinsamem Mietvertrag ist Mist. Aber es gibt Wege, aus dieser Situation herauszukommen. Das Wichtigste ist: Redet miteinander! Sucht eine einvernehmliche Lösung. Und wenn das nicht geht, holt euch Rat bei einem Anwalt. Aber denkt daran: Ein offenes Gespräch ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Und vielleicht könnt ihr ja sogar Freunde bleiben… (Oder zumindest Ex-Partner, die sich nicht hassen.) Viel Glück!
