Krankenversicherung in Deutschland – Pflicht oder Luxus?
Es gibt zwei große Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Und um von der GKV in die PKV zu wechseln, spielt das Einkommen eine zentrale Rolle.
Gesetzliche Krankenversicherung: Auch mit Mini-Einkommen möglich
Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte
Wenn du z.B. selbstständig bist und nicht über die Familienversicherung laufen kannst, musst du freiwillig gesetzlich versichert sein. Und da gibt’s einen Mindestbeitrag – auch wenn du kaum verdienst.
Stand 2024 liegt das Mindest-Einkommen zur Beitragsberechnung bei 1.178 € im Monat (selbst wenn du weniger verdienst, wird das als Grundlage genommen). Der Beitrag liegt dann bei ca. 180 € bis 200 €, je nach Krankenkasse.
Also ja, auch mit kleinem Einkommen bist du versichert – aber du musst diesen Mindestbeitrag zahlen. Echt doof, wenn man gerade mal über Wasser bleibt.
Familienversicherung – die clevere Alternative
Wenn du unter 485 € (Stand 2024) im Monat verdienst und dein:e Partner:in gesetzlich versichert ist, kannst du eventuell kostenlos mitversichert werden. Klingt nach Trick, ist aber legal und super praktisch.
Gilt übrigens auch für Studenten bis 25, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Private Krankenversicherung: Ab welchem Einkommen darf man wechseln?
Jetzt wird’s offiziell: Um in die private Krankenversicherung zu dürfen, musst du über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze verdienen. Und die liegt 2024 bei 69.300 € brutto im Jahr, also 5.775 € monatlich. (Puh, nicht gerade wenig, oder?)
Aber Moment – es gibt Ausnahmen!
Selbstständige und Freiberufler können auch ohne dieses Mindesteinkommen in die private wechseln. Die Frage ist nur: Lohnt sich das?
Private ist anfangs oft günstiger, klar. Aber wehe, du wirst älter oder krank – dann steigen die Beiträge plötzlich ordentlich. Und zurück in die gesetzliche kommst du nicht immer so leicht.
Was passiert, wenn man gar kein Einkommen hat?
Arbeitslos? Dann übernimmt das Amt
Wenn du ALG I oder II bekommst, zahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter deinen Beitrag zur Krankenversicherung. Da musst du dich um nix kümmern – wenigstens etwas in dieser komplizierten Phase.
Kein Anspruch auf staatliche Hilfe?
Dann wird’s kompliziert. Wenn du „ganz raus“ bist (z.B. ohne Job, ohne ALG, ohne Ehepartner), musst du selbst für deine Beiträge aufkommen. Auch hier gilt wieder das fiktive Mindesteinkommen – also rund 180 € im Monat, egal ob du 50 € verdienst oder null. Harte Realität, leider.
Fazit: Einkommen beeinflusst das „Wie“, aber nicht das „Ob“
Du musst krankenversichert sein – das ist Gesetz. Ob gesetzlich oder privat, günstig oder teuer, hängt stark vom Einkommen ab. Aber es gibt (meistens) einen Weg.
Manchmal lohnt es sich, mit der Krankenkasse zu sprechen oder sich beraten zu lassen – auch wenn’s nervt. Und hey, lieber mal 200 € zahlen als plötzlich mit gebrochenem Bein ohne Versicherung dastehen. Just sayin'.
