Arbeitslosigkeit und Unterhalt: Ein heikles Thema!
Unterhaltspflicht bleibt bestehen – auch ohne Job!
Ganz wichtig: Die Unterhaltspflicht verschwindet nicht einfach, nur weil jemand arbeitslos wird. Das wäre ja noch schöner! Der Staat will schließlich nicht für alle Ex-Partner und Kinder aufkommen müssen. Aber wie wird der Unterhalt dann berechnet? Das ist die große Frage.
Die Berechnungsgrundlage: Das fiktive Einkommen
Hier kommt ein Begriff ins Spiel, der vielen Bauchschmerzen bereitet: das fiktive Einkommen. Das bedeutet, dass das Gericht oder das Jugendamt so tut, als ob der arbeitslose Vater ein bestimmtes Einkommen hätte. Und zwar das, was er theoretisch verdienen könnte, wenn er sich ordentlich anstrengen würde, einen Job zu finden. Krass, oder? Aber fairerweise muss man sagen: Es geht darum, dass Kinder nicht unter der Arbeitslosigkeit des Vaters leiden sollen.
ABER: Das fiktive Einkommen wird nicht einfach willkürlich festgelegt. Es basiert auf dem, was der Vater vorher verdient hat, seinen Qualifikationen und den Jobchancen in seiner Region. Er muss also nicht plötzlich für ein Topmanager-Gehalt Unterhalt zahlen, wenn er vorher Fliesenleger war. Puh!
Was, wenn Papa wirklich NICHTS findet?
Klar, es gibt Situationen, in denen es einfach unmöglich ist, einen Job zu finden. Vielleicht ist der Vater schwer krank, hat keine Ausbildung oder lebt in einer strukturschwachen Region. Dann kann das Gericht entscheiden, dass er weniger oder gar keinen Unterhalt zahlen muss. Aber Achtung: Das ist die absolute Ausnahme!
Der Vater muss nachweisen, dass er sich wirklich intensiv um einen Job bemüht hat. Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche führen, Weiterbildungen machen – all das muss er dokumentieren können. Sonst wird's eng!
Der Selbstbehalt: Was bleibt zum Leben?
Auch wenn der Vater arbeiten geht (oder könnte), muss ihm genug Geld zum Leben bleiben. Das nennt man Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist ein Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen garantiert, dass er seine eigenen grundlegenden Bedürfnisse decken kann. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach Lebenssituation. Aktuelle Zahlen findest du in der Düsseldorfer Tabelle. Es wäre ja absurd, wenn er den ganzen Lohn für Unterhalt abdrücken müsste und selbst am Hungertuch nagt!
Was tun, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Wenn der Unterhalt ausbleibt, solltest du nicht zögern, das Jugendamt oder einen Anwalt einzuschalten. Die können helfen, den Unterhalt einzutreiben. Es gibt auch die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss vom Staat zu bekommen. Das ist zwar nicht ideal, aber besser als gar nichts. Und der Staat holt sich das Geld dann vom Vater zurück – irgendwann!
Die Rolle des Jobcenters
Das Jobcenter kann auch ins Spiel kommen. Wenn der Vater Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, kann das Jobcenter einen Teil davon für den Unterhalt verwenden. Aber auch hier gibt es Grenzen. Der Selbstbehalt muss gewahrt bleiben.
Fazit: Unterhalt ist kein Zuckerschlecken, aber Pflicht!
Arbeitslosigkeit ist eine schwierige Situation, aber sie entbindet nicht von der Verantwortung für die eigenen Kinder. Der Staat schaut genau hin, dass der Unterhalt gezahlt wird – notfalls mit fiktivem Einkommen und Unterhaltsvorschuss. Also, liebe Papas: Anstrengen und Job suchen! Eure Kinder danken es euch!
