Oh je, die Trennung ist da – und jetzt das Haus?!
Grundbuch-Wirrwarr: Wem gehört das Haus wirklich?
Okay, der springende Punkt ist das Grundbuch. Steht nur ein Name drin, gehört das Haus erstmal rechtlich gesehen dieser Person. Basta! Aber Achtung, das ist nur die halbe Wahrheit. Denn: Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft ist mehr als nur ein Vertrag. Da geht’s um viel mehr, nämlich um eure gemeinsame Lebensleistung.
Was bedeutet das für den Nicht-Eigentümer?
Auch wenn du nicht im Grundbuch stehst, hast du unter Umständen Ansprüche! Und zwar dann, wenn ihr gemeinsam an dem Haus gearbeitet habt, z.B. durch Renovierungen, Kredittilgung oder sonstige Investitionen. Stichwort: Zugewinnausgleich. Das ist ein wichtiger Begriff, den du dir merken solltest!
Zugewinnausgleich: Dein Trumpf im Ärmel!
Der Zugewinnausgleich ist wie eine Art Bilanz eurer Ehe oder Partnerschaft. Es wird geschaut, was jeder von euch in die Ehe mitgebracht hat und was während der Ehe dazugekommen ist. Derjenige, der mehr Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte davon abgeben. Und hier kommt das Haus ins Spiel!
Wie wird das Haus bewertet?
Um den Zugewinn zu berechnen, muss das Haus bewertet werden. Das macht in der Regel ein Gutachter. Er schaut sich Lage, Zustand und Größe an und ermittelt den Verkehrswert. Dieser Wert ist dann die Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs.
Achtung: Nicht immer gibt es Geld!
Aber Achtung: Der Zugewinnausgleich bedeutet nicht automatisch, dass du die Hälfte des Hauswertes in bar bekommst! Es kann auch andere Lösungen geben, z.B. dass der Eigentümer dir andere Vermögenswerte überträgt oder dass ihr euch auf eine Ratenzahlung einigt.
Wohnrecht: Darf ich im Haus bleiben?
Eine weitere wichtige Frage ist: Wer darf nach der Trennung im Haus wohnen bleiben? Grundsätzlich hat der Eigentümer hier das Sagen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen!
Vorübergehendes Wohnrecht
Wenn du und dein Partner euch nicht einigen könnt, kann das Familiengericht entscheiden, wer vorübergehend im Haus wohnen bleiben darf. Das Gericht berücksichtigt dabei vor allem das Wohl der Kinder und die jeweiligen Lebensumstände der Partner. Dieses vorübergehende Wohnrecht kann aber zeitlich begrenzt sein.
Dauerhaftes Wohnrecht? Eher selten!
Ein dauerhaftes Wohnrecht für den Nicht-Eigentümer ist eher die Ausnahme. Es kommt nur in Frage, wenn es z.B. eine besondere Härte darstellen würde, wenn derjenige ausziehen müsste. Das kann z.B. der Fall sein, wenn er schwer krank ist oder keine andere Wohnung finden kann.
Was tun, wenn Kinder im Spiel sind?
Kinder machen die Sache natürlich noch komplizierter. Denn das Wohl der Kinder hat oberste Priorität! Das Familiengericht wird alles tun, um zu verhindern, dass die Kinder unter der Trennung leiden. Das kann z.B. bedeuten, dass derjenige im Haus wohnen bleiben darf, bei dem die Kinder leben.
Ehevertrag: Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Am besten ist es natürlich, wenn ihr euch schon vor der Trennung Gedanken gemacht habt und einen Ehevertrag abgeschlossen habt. Darin könnt ihr regeln, was mit dem Haus passiert, falls es zur Trennung kommt. Ein Ehevertrag kann viel Ärger und Streit ersparen. Aber auch ohne Ehevertrag gibt es Lösungen!
Anwalt einschalten: Unbedingt!
Egal, ob mit oder ohne Ehevertrag: In so einer Situation solltest du unbedingt einen Anwalt einschalten! Ein Anwalt kann deine Rechte prüfen und dich beraten, welche Möglichkeiten du hast. Er kann dir auch helfen, eine faire Einigung mit deinem Partner zu erzielen. Und ganz ehrlich: Das ist es wert! Denn es geht um viel: Deine Zukunft und vielleicht sogar dein Zuhause.
Also, Kopf hoch!
Eine Trennung ist nie einfach, und das Haus-Thema macht es nicht leichter. Aber es gibt Wege und Möglichkeiten, eine faire Lösung zu finden. Lass dich nicht entmutigen und hol dir professionelle Hilfe. Du bist nicht allein! Und denk dran: Nach Regen kommt Sonnenschein!

