Nun, was genau bekommt der Arbeitgeber eigentlich erstattet und wie funktioniert das Ganze? Lassen Sie uns das mal etwas genauer anschauen.
Krankengeld und die Erstattung an den Arbeitgeber
Zuerst einmal, die grundlegendste Frage: Was bekommt der Arbeitgeber überhaupt bei einer Krankheit erstattet? Die Antwort liegt im sogenannten Krankengeld. Wenn ein Mitarbeiter krankgeschrieben ist und länger als sechs Wochen ausfällt, übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen. Aber hier kommt der Haken: Bis zur sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber in der Regel den Lohn weiter. Diese sechs Wochen sind auch als Entgeltfortzahlung bekannt. Doch danach springt die Krankenkasse ein, und zwar mit Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens des Mitarbeiters, aber maximal 90% des Nettoentgelts. Also, je nach Gehalt kann das natürlich ganz schön unterschiedlich ausfallen.
Aber was bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse zurück? Nun, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt der Arbeitgeber die gezahlten Löhne für die ersten sechs Wochen von der Krankenkasse erstattet. Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied: Während der Arbeitgeber also in den ersten sechs Wochen den vollen Lohn zahlt, bekommt er diesen Betrag nach Ablauf der sechs Wochen von der Krankenkasse wieder.
Kurzfristige Ausfälle vs. Langfristige Ausfälle
Eine wichtige Unterscheidung ist natürlich, wie lange der Mitarbeiter krank ist. Wenn jemand für nur ein paar Tage oder eine Woche ausfällt, muss der Arbeitgeber nicht lange auf eine Erstattung warten. Das sind einfach die ganz normalen Entgeltfortzahlungen. Bei längeren Krankheitszeiten, also ab der siebten Woche, kann der Arbeitgeber allerdings eine Rückerstattung vom Krankengeld in Höhe der bezahlten Entgelte erwarten.
Längerfristige Erkrankungen bedeuten oft eine zusätzliche Belastung, sowohl emotional als auch finanziell. Aber auf der anderen Seite: Wenn der Mitarbeiter länger krank ist, bekommt der Arbeitgeber Unterstützung, die bei kurzfristigen Erkrankungen eben nicht greift.
Was ist mit der "Krankengeldzuschuss"?
Jetzt kommt noch ein anderer wichtiger Punkt ins Spiel: Der Krankengeldzuschuss. Arbeitgeber können, aber müssen nicht, den Unterschied zwischen dem Krankengeld und dem eigentlichen Lohn aufstocken. Wenn ein Arbeitgeber entscheidet, den Lohn weiter zu zahlen, dann handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Regelung hinausgeht. Das bedeutet: Es ist eine nette Geste, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den gesamten Lohn zu zahlen, wenn der Mitarbeiter krank ist.
Allerdings – und das ist wichtig – wenn der Arbeitgeber diese Zusatzleistung freiwillig gewährt, ist es entscheidend, dass er dabei keine diskriminierenden Praktiken anwendet. Beispielsweise darf er keine Unterschiede machen, ob ein Mitarbeiter eine lange oder eine kurze Krankheit hat. Das Prinzip der Gleichbehandlung muss in jedem Fall beachtet werden.
Ein bisschen Bürokratie gehört dazu
Der "Spaß" an der ganzen Sache? Bürokratie, wie könnte es anders sein? Um diese Rückerstattung zu erhalten, muss der Arbeitgeber in der Regel ein paar Dokumente bei der Krankenkasse einreichen, wie z.B. die Bescheinigung über die Entgeltfortzahlung und das Arbeitsunfähigkeitszeugnis des Mitarbeiters. Klingt erstmal nicht so aufregend, aber glauben Sie mir – es gibt immer wieder Unternehmen, die diesen Schritt vergessen oder verzögern, was dann zu unnötigen Verzögerungen führt.
Also ja, ein wenig Papierkram ist immer dabei, aber sobald alles erledigt ist, gibt es das Geld von der Krankenkasse, was natürlich für den Arbeitgeber eine Entlastung darstellt.
Was passiert bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten?
Eine interessante und oftmals übersehene Situation sind Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ausfällt, bekommt der Arbeitgeber ebenfalls eine Entschädigung, allerdings von der Berufsgenossenschaft und nicht von der Krankenkasse. Der Ablauf ist hier ähnlich, aber die Beträge können etwas anders geregelt sein. Das Gute daran: Bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ist die Erstattung durch die Berufsgenossenschaft oft großzügiger.
Fazit: Ja, Arbeitgeber bekommen etwas zurück – aber nicht immer alles
Also, ja – Arbeitgeber bekommen unter bestimmten Umständen bei Krankheit eine Rückerstattung. Die Krankenkasse übernimmt die Zahlungen ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, und bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten übernimmt die Berufsgenossenschaft. Trotzdem bleibt ein gewisser bürokratischer Aufwand nicht aus.
Als Arbeitgeber ist es also wichtig, sich mit den gesetzlichen Regelungen und den verschiedenen Möglichkeiten zur Erstattung auszukennen. Und als Arbeitnehmer? Nun, wir wissen alle, wie unangenehm es ist, krank zu sein, aber es gibt immerhin ein gewisses Sicherheitsnetz, das uns in solchen Zeiten auffängt.
Wenn Sie also selbst Arbeitgeber sind oder gerade im Krankheitsfall sind, hoffen wir, dass dieser Artikel Ihnen dabei hilft, ein bisschen mehr Klarheit zu bekommen. Und wer weiß – vielleicht haben Sie das nächste Mal die Bürokratie schon etwas schneller im Griff!
