Was sagt das Gesetz dazu?
Also, grundsätzlich sind Preiserhöhungsklauseln in AGB nicht per se verboten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das ganz genau, vor allem in § 309 Nr. 1. Da steht, dass eine Klausel, die eine Erhöhung des Preises vorsieht, unwirksam ist, wenn sie nicht an objektive, nachvollziehbare Gründe gebunden ist. Heißt im Klartext: Du kannst nicht einfach so willkürlich die Preise hochsetzen, nur weil dir danach ist. Das wäre unfair gegenüber den Kunden, und das Gesetz schützt sie davor.
Ich erinnere mich an eine Situation vor ein paar Jahren, als ich selbst mal einen Vertrag für einen Fitnessstudio abgeschlossen habe. Da war so eine Klausel drin, die besagte, dass die monatlichen Gebühren „angepasst werden können, um inflationäre Entwicklungen auszugleichen“. Klingt erstmal vernünftig, oder? Aber als ich dann nach einem Jahr eine Erhöhung von 15% bekam – ohne dass die Inflation annähernd so hoch war – habe ich mich schon gefragt, ob das wirklich rechtens ist. Letztendlich habe ich mich beschwert, und sie haben es zurückgenommen. Zeigt doch, dass man manchmal einfach nachfragen muss.
Wann ist so eine Klausel in Ordnung?
Also, um fair zu sein: Es gibt durchaus Fälle, wo Preiserhöhungen erlaubt sind. Zum Beispiel, wenn sie an konkrete Indizes gebunden sind, wie den Verbraucherpreisindex, oder wenn gestiegene Kosten vorliegen, die der Unternehmer nicht verschuldet hat. Aber selbst dann muss die Klausel transparent formuliert sein. Das bedeutet, der Kunde muss im Voraus erkennen können, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Erhöhung möglich ist.
Übrigens, ein Kollege von mir, der Anwalt ist, hat mir mal gesagt, dass Gerichte da sehr streng sind. Wenn die Formulierung zu schwammig ist – etwa „Preise können sich aufgrund marktüblicher Entwicklungen ändern“ – dann wird das oft gekippt. Die Klausel muss schon richtig wasserdicht sein, sonst hat man als Unternehmer schnell Ärger.
Und was passiert, wenn's nicht erlaubt ist?
Na ja, wenn eine Klausel nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist sie einfach unwirksam. Das heißt, der Kunde muss die erhöhten Preise nicht akzeptieren und kann sogar zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Im schlimmsten Fall gibt's Abmahnungen oder rechtliche Streitigkeiten, die Zeit und Geld kosten. Ganz ehrlich, das will ja keiner.
Ich finde, das Wichtigste ist Transparenz. Wenn du als Unternehmen ehrlich kommunizierst, warum Preise steigen – etwa wegen höherer Materialkosten oder Steuern – dann verstehen das die meisten Kunden auch. Aber einfach eine Klausel reinzudrücken, die dir freie Hand gibt, das geht gar nicht. Da denke ich immer: Wie würde ich mich als Kunde fühlen? Vermutlich verarscht.
Abschließend noch mal zu Markus: Er hat am Ende eine Klausel formuliert, die sich an den offiziellen Inflationstrends orientiert, mit einer Obergrenze von 5% pro Jahr. Fand ich smart, weil es sowohl für ihn planbar ist als auch für die Kunden nachvollziehbar. So sollte es sein, oder?
