Was bedeutet Doppelbesteuerung überhaupt?
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 2002 das neue Besteuerungssystem erlaubt, aber es wurde mit Übergangsfristen eingeführt. Und da beginnt die Sache knifflig zu werden.
Warum die Debatte gerade so aktuell ist
Urteil des Bundesfinanzhofs 2021
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Mai 2021 ein vielbeachtetes Urteil gefällt:
Er sagt – verkürzt gesagt – ja, Doppelbesteuerung kann vorkommen, aber es ist Einzelfallsache. Es kommt also auf Details an: Beitragshöhe, Renteneintritt, Lebenserwartung (!), Freibeträge usw.
Und zack, schon ist man mitten im Steuerdschungel.
Anpassungen vom Gesetzgeber
Nach dem Urteil hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, ab 2023 neue Regeln einzuführen.
Unter anderem: Der vollständige steuerliche Abzug der Beiträge zur Rentenversicherung wird vorgezogen – schon ab 2023 und nicht erst 2025.
Und das wirkt sich direkt auf die Jahrgänge aus, die in Rente gehen.
Für welche Jahrgänge fällt die Doppelbesteuerung weg?
Jahrgänge ab 2023 mit mehr Entlastung
Die gute Nachricht: Wer ab 2023 in Rente geht, hat es steuerlich besser.
Denn ab diesem Jahr können Beiträge zur Altersvorsorge komplett steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt das Risiko der Doppelbesteuerung deutlich.
Die Generation, die jetzt also mit etwa 66, 67 Jahren in Rente geht (also grob gesagt Jahrgänge ab 1956/1957), profitiert besonders.
Jahrgänge ab 2025: volle Entlastung in Sicht
Ursprünglich war geplant, dass erst ab 2025 die Beiträge voll abziehbar sind. Jetzt wurde das vorgezogen – gut so.
Aber: Der Rentenfreibetrag wird nicht plötzlich höher – er sinkt weiter (pro Jahr um 1 Prozentpunkt). Das heißt:
Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine komplette Rente versteuern.
Klingt wie ein Rückschritt, aber weil die Beiträge vorher steuerfrei waren, sollte das in Summe fairer sein. Na ja... hoffentlich.
Wer ist immer noch betroffen?
Frühere Jahrgänge: Pech gehabt?
Leider ja. Wer vor 2023 in Rente ging, hat oft noch nicht alle Beiträge steuerlich absetzen können. Gleichzeitig wird aber ein immer größerer Teil der Rente besteuert.
Das trifft besonders Selbstständige oder Besserverdiener mit hohen Einzahlungen.
Wenn du zum Beispiel 2010 in Rente gingst, wurde ein großer Teil deiner Rente steuerfrei gestellt – aber die Beiträge vorher waren nicht vollständig absetzbar.
Tada: Doppelbesteuerung. Nicht für alle, aber für viele.
Und das macht viele wütend – zurecht.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Steuerberater fragen, unbedingt.
Frühere Steuerbescheide prüfen, eventuell Einspruch einlegen.
Oder mal freundlich beim Finanzamt nachhaken – manche Sachbearbeiter sind verständnisvoller, als man denkt (wirklich!).
Fazit: Ab wann ist Schluss mit der Doppelbesteuerung?
Kurz und knackig:
Ab 2023 können Beiträge voll abgesetzt werden → Jahrgänge ab ca. 1956/1957 profitieren.
Ab 2025 ist die Entlastung vollständig umgesetzt.
Vorherige Jahrgänge? Möglicherweise betroffen – besonders wenn hohe Beiträge geleistet wurden.
2040 und später? Rente voll versteuert, aber Beiträge waren vorher komplett steuerfrei – also theoretisch fair.
Die Rentenbesteuerung bleibt ein heißes Eisen. Und mal ehrlich – wer hätte gedacht, dass das größte Rätsel im Alter nicht die Gesundheit, sondern der Steuerbescheid wird?
