Es kommt drauf an – wirklich!
Also, ganz ehrlich: Es gibt keine pauschale Antwort. Der Grad der Behinderung, oder GdB, wird nicht allein wegen des Stomas an sich festgelegt, sondern vor allem danach, wie sehr es dein Leben beeinträchtigt. Das Versorgungsamt – die Stelle, die das entscheidet – schaut sich die gesamte Situation an. Also nicht nur das Stoma selbst, sondern auch die Ursache, ob es dauerhaft ist, ob es Komplikationen gibt und wie du im Alltag zurechtkommst.
Ich erinnere mich, wie eine Bekannte von mir, Sarah, ihren Bescheid bekommen hat. Sie hat aufgrund von Morbus Crohn ein Stoma bekommen und hatte zusätzlich noch starke Gelenkschmerzen. Am Ende wurde ihr GdB nicht nur wegen des Stomas, sondern auch wegen der Begleiterkrankungen erhöht. Das ist typisch – es wird immer der ganze Mensch betrachtet.
So ungefähr bewegen sich die Werte
Normalerweise liegt der GdB bei einem Stoma ohne größere Einschränkungen so zwischen 50 und 70. Aber pass auf, das ist wirklich nur eine grobe Orientierung! Wenn du zum Beispiel häufiger Hautprobleme hast, oder das Stoma undicht wird – was übrigens total nerven kann, kenn ich von Tom – dann kann das den Wert nach oben treiben.
Übrigens, falls du dich fragst: Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Das klingt erstmal heftig, aber es bringt auch gewisse Nachteilsausgleiche mit sich, zum Beispiel steuerliche Erleichterungen oder besonderen Kündigungsschutz.
Der Antrag – kein Zuckerschlecken
Oh Mann, der Antrag selbst... das ist manchmal eine echte Bürokratie-Hürde. Du musst wirklich detailliert schildern, wie sich das Stoma auf dein Leben auswirkt. Also nicht nur "habe Stoma", sondern: Brauchst du Hilfe beim Wechseln? Bist du in deiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt? Musst du oft Pausen machen? All das zählt.
Am besten lässt du dich dabei unterstützen, zum Beispiel von der Selbsthilfe oder einem guten Arzt. Tom hat damals seinen Stomatherapeuten gefragt, der kannte sich super aus und konnte genau die Punkte betonen, die wichtig sind.
Und wenn’s nicht klappt?
Falls der Bescheid nicht so ausfällt, wie du es dir erhofft hast – kein Grund zur Panik. Widerspruch einlegen ist absolut möglich und oft auch sinnvoll. Einfach nochmal genau darlegen, warum die Beeinträchtigung höher ist als eingeschätzt. Manchmal fehlen einfach nur ein paar Infos.
Also, was soll ich sagen: Es ist individuell, manchmal ein bisschen undurchsichtig, aber mit der richtigen Unterstützung kriegt man das hin. Du weißt ja, im Zweifel einfach nachfragen und nicht unterkriegen lassen!
