Kündigung während des Krankengeldbezugs: Ist das überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Ja, dein Arbeitgeber *darf* dir auch während des Krankengeldbezugs kündigen. Das ist erstmal hart, aber die Krankheit an sich bietet keinen absoluten Kündigungsschutz. ABER (und das ist ein großes Aber!), es gibt da einige wichtige Punkte zu beachten. Dein Arbeitgeber braucht nämlich einen triftigen Grund für die Kündigung. Und dieser Grund darf eben NICHT deine Krankheit sein! Das wäre nämlich eine unzulässige Diskriminierung.
Welche Gründe sind denn erlaubt?
Erlaubte Gründe für eine Kündigung trotz Krankengeld können betriebsbedingte Gründe sein (z.B. eine Umstrukturierung oder Schließung des Betriebs) oder personenbedingte Gründe, die *nichts* mit deiner aktuellen Krankheit zu tun haben (z.B. wenn du schon vor der Krankheit wiederholt gegen Arbeitsanweisungen verstoßen hast). Wichtig ist: Der Arbeitgeber muss diese Gründe nachweisen können!
Was du jetzt unbedingt tun solltest: Sofort handeln!
Wenn du eine Kündigung während des Krankengeldbezugs erhältst, solltest du auf keinen Fall in Schockstarre verfallen. Die Zeit drängt! Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Kündigung prüfen (lassen)!
Das A und O: Lass die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht oder von deiner Gewerkschaft prüfen. Die können beurteilen, ob die Kündigung rechtens ist oder ob es formale Fehler gibt. Oftmals lohnt sich schon allein deshalb eine Kündigungsschutzklage!
2. Kündigungsschutzklage einreichen
Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hast, solltest du unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist super wichtig! Verpasst du sie, wird die Kündigung automatisch wirksam, egal ob sie berechtigt war oder nicht. Stell dir vor, du hast eine super Chance, die Kündigung abzuwehren, aber die verpasst du, weil du zu lange gezögert hast! Super ärgerlich!
3. Arbeitslosengeld beantragen
Auch wenn du noch krankgeschrieben bist, solltest du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das ist wichtig, damit du nach Ende des Krankengeldbezugs nahtlos Arbeitslosengeld beziehen kannst. Denk dran: Bürokratie mag keiner, aber sie muss sein!
4. Krankenkasse informieren
Informiere auch deine Krankenkasse über die Kündigung. Das ist wichtig, damit die Krankenkasse weiß, dass dein Arbeitsverhältnis beendet ist und sie die Krankengeldzahlung entsprechend anpassen kann.
Wie geht es mit dem Krankengeld weiter?
Die gute Nachricht: Die Kündigung hat erstmal keinen direkten Einfluss auf deinen Krankengeldbezug. Du bekommst weiterhin Krankengeld, solange du krankgeschrieben bist und die Voraussetzungen dafür erfüllst. Das Krankengeld endet in der Regel, wenn du wieder arbeitsfähig bist oder wenn die maximale Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit) erreicht ist.
Abfindung: Kann ich darauf hoffen?
Ob du eine Abfindung bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oftmals wird im Rahmen einer Kündigungsschutzklage über eine Abfindung verhandelt. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und hängt von der Erfolgsaussicht der Klage, deiner Betriebszugehörigkeit und anderen Umständen ab. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich hier von einem Anwalt beraten zu lassen.
Fazit: Nicht unterkriegen lassen!
Gekündigt im Krankengeld – das ist erstmal ein Schock. Aber lass dich nicht entmutigen! Informiere dich gründlich, hole dir professionelle Unterstützung und nutze deine Rechte. Mit der richtigen Strategie kannst du dich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren und deine Ansprüche geltend machen. Und denk dran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Kopf hoch, das wird schon!
