Schenkungssteuer? Bloß nicht! Aber wie viel ist erlaubt?
\n\n\n\nDie magischen Freibeträge: Wer kriegt wie viel?
\n\nJetzt wird's konkret. Die Freibeträge sind nämlich nicht für jeden gleich. Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Klar, oder? Je näher du mit dem Beschenkten verwandt bist, desto mehr darfst du steuerfrei rüberwachsen lassen.
\n\nEhepartner und eingetragene Lebenspartner: Das große Los
\n\nHier klingelt's ordentlich in der Kasse! Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen sich gegenseitig satte 500.000 Euro steuerfrei zukommen lassen. Das ist schon mal 'ne Hausnummer!
\n\nKinder und Enkel: Auch nicht schlecht!
\n\nKinder (auch Adoptivkinder) haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Enkelkinder immerhin noch 200.000 Euro pro Elternteil bzw. Großelternteil, von dem sie etwas geschenkt bekommen. Das ist doch was, oder?
\n\nEltern und Großeltern: Etwas weniger, aber immerhin
\n\nWenn du deinen Eltern oder Großeltern etwas schenken möchtest, sieht's schon etwas anders aus. Hier liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Immer noch eine ordentliche Summe, aber eben nicht so üppig wie bei Kindern oder Ehepartnern.
\n\nAlle anderen: Der Freundeskreis und entfernte Verwandte
\n\nFür alle anderen – also Freunde, Geschwister, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen und so weiter – gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Da muss man schon ein bisschen besser aufpassen, dass man nicht über die Grenze kommt!
\n\nAber Achtung: Der Zehn-Jahres-Takt!
\n\nJetzt kommt der Clou: Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre! Das bedeutet, du kannst alle zehn Jahre wieder von vorne anfangen und erneut Beträge bis zur jeweiligen Freibetragsgrenze steuerfrei verschenken. Genial, oder? Denk also strategisch und plane deine Schenkungen langfristig!
\n\nWas passiert, wenn ich die Freibeträge überschreite?
\n\nTja, dann wird's ungemütlich. Dann greift die Schenkungssteuer. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert der Schenkung und der Steuerklasse ab. Die Steuerklassen richten sich wieder nach dem Verwandtschaftsgrad. Je weiter entfernt, desto höher die Steuer. Aber keine Sorge, auch dann gibt es noch Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren. Zum Beispiel durch eine gestückelte Schenkung über mehrere Jahre. Lass dich am besten von einem Steuerberater beraten, der kennt die Tricks!
\n\nSchenkung oder Erbe? Ein kleiner, aber feiner Unterschied!
\n\nMan könnte meinen, Schenkung und Erbe sind doch das Gleiche, oder? Falsch gedacht! Schenkungen sind Übertragungen zu Lebzeiten, Erbschaften nach dem Tod. Die Freibeträge und Steuersätze sind aber im Grunde die gleichen. Der große Unterschied liegt darin, dass du bei einer Schenkung die Gestaltungsmöglichkeiten hast, die du beim Vererben nicht mehr hast. Du kannst zum Beispiel Bedingungen an die Schenkung knüpfen oder die Schenkung über mehrere Jahre verteilen.
\n\nFazit: Schenken macht Freude – und mit Plan noch mehr!
\n\nGeld verschenken kann eine tolle Sache sein, um seinen Liebsten eine Freude zu machen oder sie finanziell zu unterstützen. Aber informier dich vorher genau über die Freibeträge und Steuersätze. Mit ein bisschen Planung und Strategie kannst du eine Menge Steuern sparen. Und denk dran: Im Zweifelsfall immer einen Steuerberater fragen! Der kennt alle Kniffe und hilft dir, das Beste aus deiner Schenkung zu machen.
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