Kann man sich 1 Jahr krankschreiben lassen? Die rechtlichen und finanziellen Realitäten im deutschen Arbeitsrecht
Die Vorstellung, sich einfach einmal für ein ganzes Jahr krankzuschreiben zu lassen, mag im stressigen Berufsalltag für den einen oder anderen verlockend klingen. Hinter dem Wunsch nach einer so langen Auszeit stecken jedoch in den allermeisten Fällen keine Urlaubswünsche, sondern schwere gesundheitliche Krisen, chronische Erkrankungen, Burnout oder komplexe chirurgische Eingriffe mit langwierigen Rehabilitationsphasen.
Wer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit ausfällt, sieht sich schnell mit einem komplexen Geflecht aus Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlung, Krankengeld und sozialrechtlichen Fristen konfrontiert. Die kurze Antwort auf die Frage lautet: Ja, man kann auch über ein Jahr hinaus krankgeschrieben sein und rechtlich geschützt sein – allerdings bedeutet das keineswegs, dass man in dieser Zeit unbegrenzt das volle Gehalt vom Arbeitgeber erhält.
Der folgende Beitrag beleuchtet als erster Teil einer umfassenden Analyse, wie eine langfristige Krankschreibung in Deutschland rechtlich funktioniert, welche Phasen Arbeitnehmer durchlaufen und wo die finanzielle Realität drastische Hürden bereithält.
1. Der Mythos der pauschalen Krankschreibung und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein Dokument namens „Urlaubsschein durch Krankheit“ oder eine automatische Freistellung für 365 Tage am Stück. Eine Krankschreibung – korrekt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bezeichnet – wird immer von behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausgestellt, und das in der Regel für begrenzte Zeiträume.
Die ersten sechs Wochen (Entgeltfortzahlung):
Wenn Arbeitnehmer erkranken, greift nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) zunächst die Pflicht des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt für die Dauer von maximal sechs Wochen (42 Tage) in voller Höhe fortzuzahlen. Dies gilt pro Erkrankung. Die Rolle der Folgebescheinigungen:
Sollte die Krankheit länger andauern, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Folgebescheinigung („gelber Zettel“ bzw. heute die elektronische Arbeitsunfähigkeitsschreibung eAU) lückenlos vorzulegen. Ein Arzt kann jedoch nicht willkürlich eine Krankschreibung über 12 Monate auf einen Schlag ausstellen; üblich sind Intervalle von einigen Tagen bis maximal wenigen Wochen, je nach medizinischer Notwendigkeit.
Wer also plant, „1 Jahr am Stück“ krankgeschrieben zu sein, benötigt dafür eine medizinisch lückenlose Diagnostik und die fortlaufende Bestätigung durch Fachärzte oder den Hausarzt.
2. Nach 6 Wochen greift das Krankengeld: Die magische Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet der Anspruch auf das volle Gehalt. Wer weiterhin krankgeschrieben ist, fällt jedoch in der Regel nicht ins Bodenlose, sondern hat Anspruch auf Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Hierbei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die allerdings spürbar niedriger ausfällt als das reguläre Nettoentgelt:
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens (es gilt das sogenannte Netto-Prinzip, von dem noch Beiträge zur Sozialversicherung wie Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden).
Für viele Arbeitnehmer bedeutet der Übergang zum Krankengeld einen spürbaren finanziellen Einschnitt, den es im Haushaltsbudget zu berücksichtigen gilt.
3. Die Obergrenze: Warum nach 78 Wochen Schluss ist (Die Aussteuerung)
Wer sich über ein Jahr (also 52 Wochen) oder noch länger krankschreiben lassen muss, stößt unweigerlich an eine harte gesetzliche Obergrenze im Sozialrecht (§ 48 SGB V).
Das Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung nämlich nicht unbegrenzt gezahlt:
Die maximale Leistungsdauer der Krankenkasse liegt bei 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums (der sogenannten Blockfrist).
Rechnet man die ersten sechs Wochen Arbeitgeberfortzahlung hinzu, ergibt sich ein Zeitraum von insgesamt 84 Wochen, in denen man finanziell durch Lohnersatzleistungen abgesichert ist.
Nach Ablauf dieser 78 Wochen erfolgt die sogenannte Aussteuerung durch die Krankenkasse.
Zwischenfazit und Ausblick auf Teil 2
Eine einjährige Krankschreibung ist rechtlich und medizinisch bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen durchaus realisierbar und führt keineswegs automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber darf während einer Langzeiterkrankung nicht einfach kündigen, es sei denn, es liegen extrem strenge gesetzliche Voraussetzungen (wie eine negative Gesundheitsprognose bei unzumutbarer betrieblicher Belastung) vor.
Dennoch ist der Status „1 Jahr krankgeschrieben“ ein finanzieller und administrativer Drahtseilakt. Im zweiten Teil dieses Beitrags erfahren Sie, was nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse passiert, welche Rolle die Nahtlosigkeitsregelung der Agentur für Arbeit spielt, wann eine Erwerbsminderungsrente ins Spiel kommt und welche Fallstricke Sie unbedingt vermeiden müssen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung durch spezialisierte Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht oder behandelnde Ärzte.
