Kann man mit Tattoo Polizei werden? – Der große Einstellungs-Ratgeber (Teil 1)
Der Traum vom Polizeiberuf ist bei vielen jungen Menschen tief verankert. Die Motivationen sind vielfältig: das Sorgen für Sicherheit und Ordnung, die Verfolgung von Straftaten, die Arbeit in einem krisensicheren Umfeld sowie die abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team. Doch wer den Entschluss fasst, sich bei der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder der Bundespolizei zu bewerben, muss sich vorab intensiv mit den strengen formalen und gesundheitlichen Einstellungsvoraussetzungen auseinandersetzen.
Noch vor zwei Jahrzehnten schien die Antwort auf diese Frage eindeutig und für viele Körperschmuck-Fans ernüchternd zu sein. Tätowierungen galten in der traditionellen Beamtenschaft vielerorts als absolutes Ausschlusskriterium. Sie wurden mit mangelnder Seriosität, Rebellion oder gar einem fragwürdigen gesellschaftlichen Milieu assoziiert. Polizistinnen und Polizisten verkörpern den Staat, sie repräsentieren die Exekutive und müssen nach außen hin absolute Neutralität, Autorität und Vertrauenswürdigkeit ausstrahlen. Aus diesem Grund mussten Bewerberinnen und Bewerber früher selbst kleinste, unauffällige Tätowierungen penibel verdecken, oder sie wurden im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung kategorisch aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Doch die Zeiten haben sich gewaltig geändert. Tattoos sind längst in der Mitte der modernen Gesellschaft angekommen. Sie sind zu einer weitverbreiteten Form des individuellen Selbstausdrucks, der Kunst und des Erinnerns geworden – getragen von Menschen aus allen Berufsschichten, Bildungsgraden und Altersklassen. Dieser massive gesellschaftliche Wandel ist auch an den Personalverantwortlichen der Sicherheitsbehörden nicht spurlos vorbeigegangen. Angesichts des demografischen Wandels, des spürbaren Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst und des Bedarfs, als moderner und attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt wahrgenommen zu werden, mussten die Länder und der Bund ihre veralteten Richtlinien dringend überarbeiten.
Dennoch gleicht die aktuelle Rechts- und Verwaltungslage keinem einheitlichen, bundesweiten Freifahrtschein. Wer heute glaubt, dass mit Tattoos alles erlaubt ist, irrt gewaltig. Die Regelungen sind komplex, hängen stark davon ab, ob man sich bei der Bundespolizei, der Bundeswehr oder einer spezifischen Landespolizei (wie etwa in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin oder Baden-Württemberg) bewirbt.
Der Wandel der Zeit: Warum Tattoos bei der Polizei neu bewertet werden
Um zu verstehen, warum die Toleranzgrenzen für Körperschmuck bei den Polizeibehörden heute anders gesteckt sind als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren, lohnt sich ein Blick auf die soziologische Entwicklung. Früher waren Tätowierungen oft subkulturell geprägt. Sie waren in bestimmten Randgruppen oder im kriminellen Milieu verortet, weshalb der Staat strenge Maßstäbe an das äußere Erscheinungsbild seiner Uniformträger anlegte. Die Uniform der Polizei hat eine hoheitliche Funktion: Sie soll Respekt verschaffen, für Klarheit sorgen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat sichern.
Mit der zunehmenden Professionalisierung und Entstigmatisierung der Tattoo-Kultur wandelte sich jedoch auch das behördliche Selbstverständnis. Die Frage, ob ein Mensch mit einem Tattoo fachlich kompetent, charakterlich geeignet, belastbar und empathisch ist, lässt sich logischerweise nicht an ein bisschen Tinte unter der Haut festmachen. Dennoch prallten hier lange Zeit zwei Welten aufeinander: auf der einen Seite der Wunsch junger, motivierter und hochqualifizierter Nachwuchskräfte nach individueller Entfaltung, auf der anderen Seite starre, teils verfassungsschutzrechtlich oder beamtenrechtlich begründete Vorschriften zur Neutralität und Repräsentation.
Gerade der anhaltende Bewerbermangel hat die Polizeibehörden in den letzten Jahren zu einem Umdenken gezwungen. Wenn exzellente junge Frauen und Männer, die sportlich fit sind, hervorragende Noten vorweisen und psychologisch bestens für den Schichtdienst geeignet sind, allein wegen eines unauffälligen Tattoos am Unterarm aussortiert werden, schadet dies der Personalgewinnung massiv. Bundesländer wie Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder auch das benachbarte Österreich haben diesen Trend erkannt und ihre Einstellungsvoraussetzungen schrittweise modernisiert. Sie erlauben sichtbare Tattoos unter bestimmten Bedingungen, um im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht den Kürzeren zu ziehen.
Inhalt ist König: Welche Tattoo-Motive sind strikt verboten?
Unabhängig davon, in welchem Bundesland oder bei welcher Behörde man sich bewirbt, gilt eine eiserne Grundregel, die niemals aufgeweicht wird: Der Inhalt des Tattoos muss zu hundert Prozent mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein.
Die Polizei ist das Schutzorgan des demokratischen Rechtsstaates. Wer den Staat nach innen verteidigen und Recht und Gesetz durchsetzen will, darf keinerlei extremistische, verfassungsfeindliche oder menschenverachtende Tendenzen aufweisen – weder in der Gesinnung noch auf der Haut. Folgende Motive führen im Rahmen der ärztlichen und sicherheitsrechtlichen Überprüfung absolut ausnahmslos zur sofortigen Disqualifikation und zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren:
Extremistische Symbole: Zeichen, Runen, Ziffernkombinationen oder Logos, die klar dem rechtsextremen, linksextremen, islamistischen oder anderweitig verfassungsfeindlichen Spektrum zuzuordnen sind (z. B. verbotene Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB).
Diskriminierende und rassistische Motive: Darstellungen, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität herabwürdigen, beleidigen oder ausgrenzen.
Gewaltverherrlichende oder grausame Darstellungen: Tattoos, die explizite Gewalt, Folter, blutige Kampfszenen, extreme Grausamkeiten oder den Tod in einer verherrlichenden Art und Weise zur Schau stellen.
Sexistische oder pornografische Inhalte: Obszöne Darstellungen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder Frauen beziehungsweise andere Personen auf ihre Sexualität reduzieren.
Banden- oder kriminelle Bezüge: Symbole, die auf die Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen, Rockerbanden oder kriminellen Syndikaten hinweisen.
Selbst vermeintlich „alte Jugendsünden“ oder Tattoos, deren Bedeutung sich im Laufe der Zeit im gesellschaftlichen Diskurs verändert haben, werden von den Prüfern genau unter die Lupe genommen.
Der entscheidende Faktor: Die Sichtbarkeit und Körperregion
Neben dem Motiv selbst ist vor allem die Körperstelle, an der sich das Tattoo befindet, das Zünglein an der Waage. Hier spaltet sich die deutsche Polizeilandschaft in verschiedene Lager auf, da die Bundesländer in ihrer Gesetzgebung teils eigene Wege gehen.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Bewertung zwischen verschiedenen Zonen:
Der absolute Tabubereich (Hof, Gesicht, Hals, Hände): In fast allen Bundesländern und bei den Bundesbehörden gilt nach wie vor eine sehr restriktive Haltung gegenüber Tätowierungen im Gesicht, am Kopf, am Hals sowie an den Händen.
Diese Bereiche sind im täglichen Dienst – selbst bei sommerlicher Dienstkleidung oder im zivilen Streifendienst – kaum dauerhaft und unauffällig zu verbergen. Da Polizisten im direkten Bürgerkontakt stehen und das Gesicht sowie die Hände für die nonverbale Kommunikation und das Vertrauensverhältnis essenziell sind, bleiben Tattoos an diesen exponierten Stellen in der Regel ein Ausschlussgrund (mit sehr wenigen, streng geprüften Ausnahmen in einigen wenigen Regionen oder bei winzigen, unauffälligen Permanent-Make-up-Spuren, sofern diese nicht stören). Der Unterarm- und Beinbereich (Die ehemals kritischen Zonen): Hier hat sich in den letzten Jahren die größte Liberalisierung vollzogen. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Hessen oder Schleswig-Holstein sind sichtbare Tattoos an den Unterarmen oder Beinen grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, sie entsprechen den inhaltlichen Qualitätsstandards (keine verfassungsfeindlichen Symbole).
Das bedeutet: Polizistinnen und Polizisten dürfen dort im Sommerdiensthemd Dienst tun, auch wenn man Tätowierungen an den Armen sieht.
Das Gegenbeispiel: Konservative Linien (z. B. Bayern)
Nicht jedes Bundesland zieht hier jedoch mit derselben Offenheit mit. Ein prominentestes Beispiel für eine traditionellere und restriktivere Haltung ist der Freistaat Bayern. Dort betonen Gesetzgeber und das Innenministerium regelmäßig, dass Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten des Staates ein neutrales Erscheinungsbild wahren müssen.
Das bedeutet für bayerische Bewerberinnen und Bewerber: Wer ein Tattoo am Unterarm hat, das beim Tragen des kurzärmligen Hemdes oder der Sommerbluse zu sehen wäre, muss dieses während des Dienstes entweder durch geeignete, hautfarbene Textilien (wie etwa professionelle Unterziehshirts mit langen Ärmeln) oder im Einzelfall durch zertifizierte Abdeckmittel kaschieren.
Inhaltliche Grenzen: Welcher Körperschmuck ist absolut tabu?
Selbst in Bundesländern oder Behörden, die ihre Vorschriften stark modernisiert und sichtbare Tattoos an Armen oder Beinen weitgehend liberalisiert haben, gilt eine eiserne Grenze: der Inhalt der Tätowierung.
Motivgruppen, die grundsätzlich und ausnahmslos zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen, umfassen:
Verfassungsfeindliche Symbole: Zeichen, Runen, Parolen oder Embleme extremistischer Organisationen (egal ob links- oder rechtsextrem).
Diskriminierende und menschenverachtende Darstellungen: Tattoos, die rassistische, antisemitische, sexistische oder homophobe Inhalte transportieren.
Gewaltverherrlichung und Aggression: Motive, die rohe Gewalt verherrlichen, grausame Szenen zeigen oder darauf ausgelegt sind, Angst und Einschüchterung zu erzeugen.
Banden- oder Milieubezüge: Erkennungszeichen, die auf die Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen, Rockerbanden oder gewaltbereiten Fußballgruppierungen hindeuten.
Stellt der polizeiärztliche Dienst oder die Kommission im Rahmen der Einstellungsuntersuchung fest, dass ein Tattoo gegen diese inhaltlichen Grundsätze verstößt, gibt es keinerlei Verhandlungsspielraum. Die Bewerbung wird sofort wegen mangelnder Verfassungstreue oder Eignung abgelehnt.
Regionale Unterschiede: Warum der Dienstherr entscheidend ist
Da es in Deutschland kein einheitliches Bundespolizeigesetz für alle Landespolizeien gibt (und sich die Bundespolizei wiederum an eigenen Richtlinien orientiert), gleicht die Tattoo-Landschaft einem Flickenteppich.
Wichtig zu wissen: Während einige Bundesländer (wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein) ihre Verordnungen grundlegend reformiert und sichtbare Tattoos an Armen und Beinen für unbedenklich erklärt haben, zeigen sich andere Regionen oder Spezialverbände weiterhin deutlich konservativer.
Die Problemzonen (Hände, Hals, Gesicht): In nahezu allen Bundesländern und bei den Bundesbehörden gilt nach wie vor eine strenge Restriktion für Tätowierungen an Händen, am Hals, im Gesicht oder am Kopf.
Zwar gibt es in Einzelfällen – etwa bei sehr dezenten Motiven oder unauffälligen Ausläufern – manchmal Prüfungskommissionen oder Ausnahmegenehmigungen auf Antrag, standardmäßig stellen diese Körperstellen jedoch ein massives Hindernis dar. Der Behörden-Check vorab: Wer den Traum vom Polizeiberuf hegt und Tattoos besitzt, die im potenziellen Dienstbereich liegen könnten, sollte keinesfalls blind auf das "Glück im Auswahlverfahren" vertrauen. Der sicherste Weg führt über die offizielle Einstellungsberatung.
Durch das rechtzeitige Einsenden von aussagekräftigen Fotografien und Maßangaben der Tattoos erhalten Bewerber verbindliche Einschätzungen, ob das Motiv im jeweiligen Bundesland akzeptiert wird oder ob beispielsweise eine Laserbehandlung erforderlich ist.
Fazit und Checkliste für Bewerber
Die Zeiten, in denen eine kleinste Tätowierung unweigerlich das Aus für eine Polizeikarriere bedeutete, sind endgültig vorbei.
Wenn Sie sich mit Tattoos bei der Polizei bewerben möchten, gehen Sie am besten strukturiert vor:
Inhalt prüfen: Ist das Tattoo absolut frei von extremistischen, gewalttätigen oder diskriminierenden Botschaften?
Lage analysieren: Befindet sich die Tätowierung an einer unkritischen Stelle (Arme/Beine) oder im tabuisierten Bereich (Hände, Gesicht, Hals)?
Rechtliche Basis checken: Informieren Sie sich über die aktuellen Richtlinien exakt jenes Bundeslandes oder jener Bundesbehörde, bei der Sie sich bewerben.
Frühzeitig anfragen: Nutzen Sie die professionelle Einstellungsberatung und klären Sie den Status Ihrer Tattoos Monate vor dem eigentlichen Einstellungstest, um im Ernstfall genügend Zeit für Anpassungen oder Entfernungen zu haben.
Mit dieser Vorbereitung steht einer erfolgreichen Bewerbung – trotz oder gerade mit moderner Körperkunst – nichts mehr im Wege.
Haben Sie bereits konkrete Pläne für eine Bewerbung bei einer bestimmten Landes- oder Bundespolizei oder benötigen Sie Tipps für die Vorbereitung auf den Sport- und Einstellungstest?

